Serviceleistungen A-Z Bewachungsgewerbe Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Das Bewachungsgewerbe darf erst ausgeübt werden, wenn die Erlaubnis erteilt wurde. Formulare und/oder Online-Service zum Thema Bewachungsgewerbe | Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 a GewO, 52 KB Weiterführende Artikel Erlaubnis Bewachungsgewerbe Für Sie zuständig >>> Zurück zur Ergebnisliste