Serviceleistungen nach Lebenslagen


Sonderbauten

Bei Sonderbauten nach Art. 2 Abs. 4 Bayerische Bauordnung (BayBO) lässt die Fachabteilung Bauaufsicht durch ein Prüfamt (LGA) oder einen Prüfingenieur den Nachweis der Standsicherheit tragender Bauteile sowie ihrer Feuerwiderstandsfähigkeit überprüfen.

Weitere Informationen unter http://www.behoerdenwegweiser.bayern.deexterner Link

Für Sie zuständig
FB Baurecht / Bauaufsicht - FA Bauaufsicht
Veitshöchheimer Straße 1a
97080 Würzburg

Telefon: 0931 - 37 22 58
Fax: 0931 - 37 39 09

Der Fachbereich Baurecht/ Bauaufsicht, die Bauantragsannahme, die Fachabteilung Bauplanungsrecht und das Bauaktenarchiv sind im Zeitraum vom 13.11.2025 bis 21.11.2025 geschlossen. Persönliche Vorsprachen sowie eine telefonische und elektronische Erreichbarkeit sind in diesem Zeitraum nur sehr eingeschränkt gegeben. Ab dem 24.11.2025 stehen wir Ihnen wieder wie gewohnt zur Verfügung. Wir bitten um Ihr Verständnis und danken Ihnen für Ihre Geduld.  



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Adresse
Allgemeine Telefonvermittlung
Rückermainstraße 2
97070 Würzburg
Tel: 0931 / 37-0
Fax: 0931 / 37-33 73
info@stadt.wuerzburg.de

Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten der einzelnen Dienststellen!

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Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr;
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