Standesamt

Sterbefälle

Das Standesamt Würzburg beurkundet den Tod eines Menschen, wenn die Person im Stadtgebiet Würzburg, in Randersacker, Theilheim, Reichenberg oder Zell a.Main verstorben ist.


Besondere Öffnungszeiten im Sterbebüro 

Das Standesamt hat montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Was muss ich als auswärtiger Bestatter beachten?

Falls Sie außerhalb der genannten Zeiten das Sterbebüro erreichen möchten, nehmen Sie bitte telefonisch mit uns Kontakt auf: 0931/37-2866 oder 0931/37-2413


So wird der Sterbefall angezeigt 

Wie wird der Sterbefall beurkundet?

Sterbefälle von Personen, die sich innerhalb des Standesamtsbezirks Würzburg, dazu gehören auch die Gemeinden Reichenberg, Zell a.Main, Theilheim oder Randersacker, ereignet haben. 

Nach dem Personenstandsgesetz ist jeder Sterbefall spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.

In der Regel übernimmt das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen für Sie die Anzeige des Sterbefalls und die Abwicklung der Formalitäten.

Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur schriftlichen Anzeige des Sterbefalls verpflichtet.

Informationen zur Anzeige eines Sterbefalls

Sterbefallanzeige - Formular, 385 KB
Wo müssen der nicht-vertrauliche und der vertrauliche Teil des Todesbescheinigung abgegeben werden?

Der nicht-vertrauliche Teil des Todesbescheinigung (Blatt 1 und 2) sowie der vertrauliche Teil der Todesbescheinigung müssen von den Bestattungsunternehmen persönlich abgegeben werden. Bringen Sie dazu bitte auch die dazugehörigen Dokumente (Sterbefallanzeige, urkundliche Nachweise) mit.

Wo erhalte ich Auskünfte zum Erbschein oder Erbenermittlung?

Antworten auf Fragen, die Ermittlungen von Erben und die Ausstellung eines Erbscheines betreffen, erhalten Sie vom  Nachlassgericht Würzburg: Ottostraße 5, 97070 Würzburg, Telefon 0931/381-0


Kosten und Gebühren

Wie viel kostet eine Urkunde?

Wir erheben die Gebühren nach Art. 2 des Kostengesetzes in Bayern in Verbindung mit dem bayerischen Kostenverzeichnis.

Sie erhalten einmalig zwei gebührenfreie Sterbeurkunden für die Sozialversicherungen.

Jede weitere Sterbeurkunde kostet 12,00 €.


Sterbeurkunden 

Wie erhalte ich die Sterbeurkunden?

Bei einem Sterbefall erhalten Sie zwei gebührenfreie Urkunden zur Vorlage bei der Sozialversicherung, weitere gebührenpflichtige Urkunden können Sie über den Bestatter bestellen.
Wenn Sie die gebührenfreien Urkunden bereits erhalten haben, können Sie später jederzeit weitere Sterbeurkunde online bestellen, wir senden Ihnen die Sterbeurkunden dann nach Hause.

Wo erhalte ich Sterbeurkunden, wenn der Sterbefall sich nicht in diesem Jahr ereignet hat?

Sterbeurkunden werden 30 Jahre lang im Standesamt aufbewahrt. 

Sie können für diesen Zeitraum die Sterbeurkunden online beantragen und wir senden Ihnen dann die Sterbeurkunden nach Hause.

Sollte der Sterbefall länger als 30 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv Würzburg.


Sterbefall im Ausland 

Ein deutscher Angehöriger ist im Ausland verstorben. Kann ich den Sterbefall im deutschen Register nachbeurkunden lassen?

Im Ausland erfolgte Sterbefälle von deutschen Bürgern können auf Antrag in Deutschland nachregistriert werden.

Sterbefall im Ausland - Nachbeurkundung (Online-Service) Sterbefall im Ausland - Nachbeurkundung (Online-Service), externer Link

Informationen zur nachträglichen Registrierung eines im Ausland erfolgten Sterbefalls von Deutschen erhalten Sie auf Nachfrage.
Senden Sie uns bitte zunächst eine Anfrage per E-Mail. 

Wie viel kostet die Nachbeurkundung?

Die Gebühr für die Nachbeurkundung richtet sich nach dem individuellen Fall und beträgt mindestens 50,00 €.


Adresse
Sterbebüro
Rückermainstr. 2
97070 Würzburg
Tel: 0931 - 37 24 13/ - 28 66
Fax: 0931 - 37 34 22
sterbe@stadt.wuerzburg.de

Öffnungszeiten
Mo. 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
Di. 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
Mi. 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
Do. 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
Fr. 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
Andere Zeiten (insb. für auswärtige Bestatter) nur nach vorheriger Absprache.