Standesamt
Falls Sie außerhalb der genannten Zeiten das Sterbebüro erreichen möchten, nehmen Sie bitte telefonisch mit uns Kontakt auf: 0931 372866 oder 0931 372413
Sterbefälle von Personen die sich innerhalb des Standesamtsbezirks Würzburg, dazu gehören auch die Gemeinden Reichenberg, Zell a.Main, Theilheim oder Randersacker, ereignet haben.
Nach dem Personenstandsgesetz ist jeder Sterbefall spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.
In der Regel übernimmt das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen für Sie die Anzeige des Sterbefalls und die Abwicklung der Formalitäten.
Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur schriftlichen Anzeige des Sterbefalls verpflichtet.
Informationen zur Anzeige eines Sterbefalls
Sterbefallanzeige - Formular, 385 KB |
Der nicht-vertrauliche Teil des Todesbescheinigung (Blatt 1 und 2) sowie der vertrauliche Teil der Todesbescheinigung müssen von den Bestattungsunternehmen persönlich abgegeben werden. Bringen Sie dazu bitte auch die dazugehörigen Dokumente (Sterbefallanzeige, urkundliche Nachweise) mit.
Antworten auf Fragen, die Ermittlungen von Erben und die Ausstellung eines Erbscheines betreffen, erhalten Sie vom Nachlassgericht Würzburg: Ottostraße 5, 97070 Würzburg, Telefon 0931/381-0.
Wir erheben die Gebühren nach Art. 2 des Kostengesetzes in Bayern in Verbindung mit dem bayerischen Kostenverzeichnis.
Sie erhalten einmalig zwei gebührenfreie Sterbeurkunden für die Sozialversicherungen.
Jede weitere Sterbeurkunde kostet 12,00 €.
Sie geben beim Bestatter an, wie viele Sterbeurkunden Sie benötigen. Sie erhalten 2 gebührenfreie Sterbeurkunden zur Vorlage bei Sozialversicherungen.
Weitere Sterbeurkunden können Sie jederzeit online bestellen und wir senden Ihnen dann die Sterbeurkunden nach Hause.
Sterbeurkunden werden 30 Jahre lang im Standesamt aufbewahrt.
Sie können für diesen Zeitraum die Sterbeurkunden online beantragen und wir senden Ihnen dann die Sterbeurkunden nach Hause.
Sollte der Sterbefall länger als 30 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv Würzburg.
Im Ausland erfolgte Sterbefälle von deutschen Bürgern können auf Antrag in Deutschland nachregistriert werden.
Sterbefall im Ausland - Nachbeurkundung (Online-Service),
Informationen zur nachträglichen Registrierung eines im Ausland erfolgten Sterbefalls von Deutschen erhalten Sie auf Nachfrage.
Senden Sie uns bitte zunächst eine Anfrage per E-Mail.
Die Gebühr für die Nachbeurkundung richtet sich nach dem individuellen Fall und beträgt mindestens 50,00 €.
Rückermainstr. 2
97070 Würzburg
Tel: 0931 - 37 24 13/ - 28 66
Fax: 0931 - 37 34 22
sterbe@stadt.wuerzburg.de
Mo. | 08.30 Uhr – 12.00 Uhr |
Di. | 08.30 Uhr – 12.00 Uhr |
Mi. | 08.30 Uhr – 12.00 Uhr |
Do. | 08.30 Uhr – 12.00 Uhr |
Fr. | 08.30 Uhr – 12.00 Uhr |
Andere Zeiten (insb. für auswärtige Bestatter) nur nach vorheriger Absprache