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Bauen und Planen

Serviceleistungen A-Z im Bereich "Bauen und Planen"


Genehmigungsfreistellung

Im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) können bestimmte Bauvorhaben ohne eine Baugenehmigung errichtet werden.

Für Sie zuständig
FB Baurecht / Bauaufsicht - FA Bauaufsicht
Veitshöchheimer Straße 1a
97080 Würzburg

Telefon: 0931 - 37 22 58
Fax: 0931 - 37 39 09



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