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Bauen und Planen

Serviceleistungen A-Z im Bereich "Bauen und Planen"


Sonderbauten

Bei Sonderbauten nach Art. 2 Abs. 4 Bayerische Bauordnung (BayBO) lässt die Fachabteilung Bauaufsicht durch ein Prüfamt (LGA) oder einen Prüfingenieur den Nachweis der Standsicherheit tragender Bauteile sowie ihrer Feuerwiderstandsfähigkeit überprüfen.

Weitere Informationen unter http://www.behoerdenwegweiser.bayern.deexterner Link

Für Sie zuständig
FB Baurecht / Bauaufsicht - FA Bauaufsicht
Veitshöchheimer Straße 1a
97080 Würzburg

Telefon: 0931 - 37 22 58
Fax: 0931 - 37 39 09



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