Widmungen
Straßen, Wege und Plätze, die die Öffentlichkeit nutzt, müssen per Verfügung zu einer öffentlichen Straße gewidmet werden. Erst dann gelten sie nach dem Gesetz als öffentlich. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Bayerische Straßen- und Wegegesetz. Der Bauservice führt das verwaltungsrechtliche Verfahren zur Widmung durch.
Darstellung von gewidmeten Flächen im GIS der Stadt Würzburg
Im GIS können die Mitarbeiter, die mit den Widmungen beschäftigt sind, sehr schnell Auskünfte abrufen.