Bauland; Bereitstellung
Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.
Beschreibung
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.
Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z.B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Rechtsgrundlagen
Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Eigene Angelegenheiten
Verwandte Themen
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 03.08.2015
Bauland; Bereitstellung
Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.
Für Sie zuständig
Stadt Würzburg
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97070 Würzburg
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Postfach
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Fax: +49 (0)931 37-3373
E-Mail: E-Mail an die Behörde
Homepage: Webseite der Behörde
Homepage(2): Bayerischer Behördenwegweiser