Zeltlager; Erlaubnis für vorübergehende Errichtung
Wer für kurze Zeit (höchstens zwei Monate) ein Zeltlager für mehr als drei Zelte errichten will, bedarf der Erlaubnis der Gemeinde.
Beschreibung
Wenn Sie höchstens für zwei Monate ein Zeltlager "auf der grünen Wiese" errichten möchten, benötigen Sie weder für den Lagerplatz selbst, noch für die Zelte und die erforderlichen Nebenanlagen wie Waschgelegenheiten, Beleuchtung oder Einrichtungen zur Abwasser- und Abfallentsorgung eine Baugenehmigung.
Sofern das Zeltlager jedoch mehr als drei Zelte umfassen soll, ist für die Errichtung des Zeltlagerplatzes die Erlaubnis der Gemeinde nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz erforderlich.
Kosten
Die Gemeinden können Verwaltungskosten für die Erteilung der Erlaubnis erheben.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtsprozess verwaltungsgerichtliche Klage
Verwandte Themen
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 17.04.2015
Zeltlager; Erlaubnis für vorübergehende Errichtung
Wer für kurze Zeit (höchstens zwei Monate) ein Zeltlager für mehr als drei Zelte errichten will, bedarf der Erlaubnis der Gemeinde.
Für Sie zuständig
Stadt Würzburg
Hausanschrift
Rückermainstr. 2
97070 Würzburg
Postanschrift
Postfach
97067 Würzburg
Telefon: +49 (0)931 37-0
Fax: +49 (0)931 37-3373
E-Mail: E-Mail an die Behörde
Homepage: Webseite der Behörde
Homepage(2): Bayerischer Behördenwegweiser