Informationen zur beruflichen Betreuung
Definition aus dem Betreuerlexikon (http://wiki.btprax.de/Berufsbetreuer)
„Ein Berufsbetreuer ist jemand, der in der Bundesrepublik Deutschland rechtliche Betreuungen (§1896 ff BGB) im Rahmen eines entgeltlichen Gewerbes ausübt. Es handelt sich dabei nicht um einen Ausbildungsberuf im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder eines Studiums, sondern eine Tätigkeit, die sich in den letzten Jahrzehnten (insbesondere seit der Ablösung der Vormundschaft für Erwachsenen durch die Betreuungen 1992) entwickelt hat.“ http://wiki.btprax.de/Berufsbetreuer
Jährliche Mitteilungspflicht der Berufsbetreuer an die Betreuungsstelle
§ 10 VBVG Mitteilung an die Betreuungsbehörde
(1) Wer Betreuungen entgeltlich führt, hat der Betreuungsbehörde, in deren Bezirk er seinen Sitz oder Wohnsitz hat, kalenderjährlich mitzuteilen
- die Zahl der von ihm im Kalenderjahr geführten Betreuungen aufgeschlüsselt nach Betreuten in einem Heim oder außerhalb eines Heims und
- den von ihm für die Führung von Betreuungen im Kalenderjahr erhaltenen Geldbetrag.
(2) Die Mitteilung erfolgt jeweils bis spätestens 31. März für den Schluss des vorangegangenen Kalenderjahrs. Die Betreuungsbehörde kann verlangen, dass der Betreuer die Richtigkeit der Mitteilung an Eides statt versichert.
(3) Die Betreuungsbehörde ist berechtigt und auf Verlangen des Betreuungsgerichts verpflichtet, dem Betreuungsgericht diese Mitteilung zu übermitteln.
Ausführliche Informationen zum Thema Berufsbetreuung finden Sie u.a. im Betreuerlexikon http://wiki.btprax.de/Berufsbetreuer z. B. zu folgenden Themen:
- Bestellung als Berufsbetreuer
- Qualifikation von Berufsbetreuern
- Praktisches Vorgehen zum Berufsstart
- Vergütung
- Sozialversicherung
- Mitglied bei der Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung)
- Haftpflichtversicherung
- Berufsverbände
- Literatur
Weitere Informationen erhalten Sie / finden Sie im Internet, z.B.
- bei den Berufsverbänden der Berufsbetreuer:
http://www.bdb-ev.de
http://www.vfbev.de
http://de.wikipedia.org/wiki/Verband_freiberuflicher_Betreuer
- durch die Mailing-Liste zum Betreuungsrecht:
http://lists.ruhr-uni-bochum.de/mailman/listinfo/betreuungsrecht
Wenn Sie in Würzburg leben und sich als Berufsbetreuer/in bewerben möchten, finden Sie die Vorgehensweise auf unserem Formblatt:
