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Gesundheit und Soziales

Serviceleistungen im Bereich "Gesundheit und Soziales"


Feuerwerk

Außerhalb des 31.12. und 01.01. jeden Jahres dürfen Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Gegenstände nur zu besonderen Anlässen und mit einer Ausnahmegenehmigung abgebrannt werden.

Für Sie zuständig
Fachabteilung Ordnungsaufgaben
Domstraße 1
97070 Würzburg

Telefon: 0931 - 37 0
Fax: 0931 - 37 33 67

Mo, Mi:  08:30 - 13:00 Uhr
Di, Do: 08:30 - 12:00 Uhr,
14:00 - 16:00 Uhr
Fr: 08:30 - 12:00 Uhr


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