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Gesundheit und Soziales

Serviceleistungen im Bereich "Gesundheit und Soziales"


Unbedenklichkeitsbescheinigung

Wer an einem Lehrgang über den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen teilnehmen will, der benötigt nach den Vorgaben der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Für Sie zuständig
Fachabteilung Ordnungsaufgaben
Domstraße 1
97070 Würzburg

Telefon: 0931 - 37 0
Fax: 0931 - 37 33 67

Mo, Mi:  08:30 - 13:00 Uhr
Di, Do: 08:30 - 12:00 Uhr,
14:00 - 16:00 Uhr
Fr: 08:30 - 12:00 Uhr


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