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Gesundheit und Soziales

Serviceleistungen im Bereich "Gesundheit und Soziales"


Abgeschlossenheitsbescheinigung

Bevor man ein Gebäude in Wohn- und Teileigentum aufteilen kann, muss man bei der FA Bauaufsicht einen Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung gestellt werden.

Für Sie zuständig
FB Baurecht / Bauaufsicht - FA Bauaufsicht
Veitshöchheimer Straße 1a
97080 Würzburg

Telefon: 0931 - 37 36 49
Fax: 0931 - 37 39 09



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