Antibiotikaanwendungsmeldung
Am 1. April 2014 trat die 16. Neufassung des Arzneimittelgesetzes (AMG) in Kraft. Da-mit werden bestimmte Tierhalter zur Mitteilung von Daten verpflichtet. Antibiotikaan-wendungen sind seit dem 01. Juli 2014 bis spätestens 14 Tage nach Ende des Halbjah-res (jeweils 14. Januar und 14. Juli) in die amtliche zentrale Datenbank einzugeben.
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