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FAQ

KuBiKo steht für „Kulturelle Bildung in Kooperation“ und ist eine städtischen Strukturförderung für kulturelle Bildungsprojekte, die in Kooperation zwischen Würzburger Bildungseinrichtungen in städtischer Sachaufwandsträgerschaft und Kulturvermittelnden geplant und durchgeführt werden. Das Bildungsreferat der Stadt möchte durch die Ausschüttung von Fördergeldern lokale Bildungsakteur*innen im Bereich der kulturellen Bildungsarbeit noch enger miteinander vernetzen und die Kooperation durch eine finanzielle Unterstützung würdigen.

Der Förderantrag kann von Bildungseinrichtung mit den Zielgruppen Kinder und Jugendliche (z.B. Kitas, Jugendzentren, Schulen) in städtischer Sachaufwandsträgerschaft gestellt werden.

Hierfür sucht sich die Bildungseinrichtung Kooperationspartner*innen der kulturellen Bildung, mit der/denen das Projektvorhaben begleitet und gemeinsam umgesetzt wird.

Gefördert werden Kooperationsprojekte lokaler Bildungsakteur*innen im Bereich der kulturellen Bildung, unabhängig der künstlerischen Sparte und jeder kulturellen Praxis. Von Tanz, über (Impro)Theater, Story Telling, Zirkus / Varieté, Musik, Literatur und Poetryslam, Design, Fotografie und Film, Bildende Kunst, etc. dürfen Sie und Ihr Kooperationspartner der Kreativität freien Lauf lassen. Bei individuellen Fragen zu Ihrer Projektidee beraten wir Sie gerne.

Die Antragsstellung erfolgt digital über die Homepage. Hier geht es zum Antragsformular. 

KuBiKo Antragsformular KuBiKo Antragsformular, 2532 KB

Der Förderantrag besteht aus einem kurzen Formblatt und der Beschreibung Ihres Kooperationsprojekts (max. zwei DIN A 4 Seiten). Antragsteller*in ist die Bildungseinrichtung. Der oder die Kooperationspartner*in ist im Antrag zu benennen.

Senden Sie den ausgefüllten Antrag bitte bis spätestens 01.12.2022 an bildungsbuero@stadt.wuerzburg.de.

Insgesamt schüttet das Bildungsreferat 30.000 Euro aus. Jede geförderte Kooperation erhält 1.000 Euro.

Von der Fördersumme können sowohl Honorarkosten als auch Materialkosten und Raummieten bezahlt werden. Im Rahmen der Projektdurchführung können auch Eintrittsgelder sowie Fahrtkosten von der Fördersumme bezahlt werden. Die durchgeführten Projekte sollen dabei aber in jedem Fall einen aktiven Teil umfassen und sollten nicht rein rezeptiv sein. Für Honorarkosten empfehlen wir einen min. Stundensatz von 65 €, in Anlehnung an die Empfehlungen verschiedener Fachverbände: https://www.kulturrat.de/positionen/freiberufliche-leistungen-im-kulturbereich-angemessen-vergueten/

Im Herbst 2023 ist ein Verwendungsnachweis zu erbringen.

Die Stadt Würzburg stellt eine interdisziplinäre Jury aus der Kulturlandschaft, aus Pädagogi*innen und Verwaltung zusammen. Die Namen der Jurymitglieder werden zu gegebener Zeit bekanntgegeben.

Bei „KuBiKo“ – der Strukturförderung kultureller Bildungsprojekte in Kooperation sind der Stadt Würzburg folgende Ziele besonders wichtig:

  • Nachhaltige Kooperationen im Bereich der kulturellen Bildung
  • Vernetzung von Bildungsakteur*innen
  • Profilerweiterung der Bildungsakteur*innen um kulturelle Bildung
  • Begleitung der geförderten Projekte durch Beratungsangebote und Angebote zur Qualitätsentwicklung
  • Verwaltungsarme Antragsstellung und Abwicklung
  • Sichtbarmachung kultureller Bildungsarbeit in der Stadt Würzburg
  • Neben der Verstetigung bestehender Kooperationen ist die Entstehung neuer Kooperationen ein wichtiges Anliegen der Stadt

Bewerbungsfrist ist der 01.12.2022. Bewerbungen die nach dem 01.12.2022 eingehen, können leider nicht für die Förderung berücksichtigt werden. Mit einer Entscheidung über die Förderung und mögliche besondere Würdigungen ist im Frühjahr 2023 zu rechnen. Anschließend erhalten Sie Ihren Förderbescheid und die Fördergelder. Die Umsetzung Ihres Kooperationsprojekts erfolgt bis Herbst 2023.

  • Bewerbungsfirst: 01.12.2022
  • Entscheidung über die Förderung durch eine interdisziplinär zusammengesetzte Jury aus Bildung, Kultur- und Verwaltung: Anfang 2023 (voraussichtlich)
  • Frühjahr 2023 Förderzusagen und Ausschüttung der Fördersumme (voraussichtlich)
  • Durchführungszeitraum: Bis Herbst 2023
  • Verwendungsnachweis: Herbst 2023
     
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