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Vorgaben zur Sehleistung bei der Einstellung

Folgende Vorgaben gelten für das Personal des Einsatzdienstes:

  • Die unkorrigierte Sehstärke in die Ferne muss auf dem schlechteren Auge mindestens 30 % betragen.
  • Auf beiden Augen muss die unkorrigierte Sehstärke in die Ferne mindestens 50 % betragen.
  • Mit Brille muss die korrigierte Sehstärke mindestens 100 % betragen
  • Bei Weitsichtigkeit darf die Stärke der korrigierenden Sehhilfe + 2,5 dpt auf einem Auge nicht übersteigen.
  • Nach einer refraktionsverbessernden Operation, ist eine Wartezeit von mindestens einem Jahr vor Einschätzung der Feuerwehrdiensttauglichkeit zu berücksichtigen.
  • Darüber hinaus sind ein gesundes Sehorgan, Farbunterscheidungsvermögen und räumliches Sehen vorausgesetzt.
  • Visuskorrektur ausschließlich durch Kontaktlinsen schließt die Tauglichkeit aus.

Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte folgende Bestätigung bei:

Bescheinigung zur Sehleistung Bescheinigung zur Sehleistung, 8 KB

 

Adresse
Amt für Zivil- und Brandschutz
Hofstallstr. 3
97070 Würzburg
Tel: 0931 - 30 90 61 11
Fax: 0931 - 30 90 61 20
berufsfeuerwehr@stadt.wuerzburg.de

Öffnungszeiten
Montag: 8:30 bis 13:00 Uhr
Dienstag: 8:30 bis 12:00 Uhr;
14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch: 8:30 bis 13:00 Uhr
Donnerstag:  8:30 bis 12:00 Uhr;
14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:30 bis 12:00 Uhr