Menü

Verstöße gegen die Sicherheitsverordnung und Sicherheitssatzung

Grundsätzlich werden vor Ort von den Mitarbeiter/innen des Ordnungsdienstes Verwarnungen bei Verstößen gegen die Sicherheitsverordnung und Sicherheitssatzung ausgestellt. Für geringfügige Ordnungswidrigkeiten beträgt der Verwarnungsbetrag 10,00 - 35,00 €.

Hierzu zählen:

  • Alkoholgenuss soweit dadurch die öffentliche Sicherheit u. Ordnung beeinträchtigt wird
  • Betteln im Stadtgebiet
  • Erzeugen von Glasbruch
  • Füttern von Tauben
  • Notdurft in der Öffentlichkeit
  • Offene Feuerstellen sowie Grillen (außerhalb der ausgewiesenen Grillplätze)
  • Plakatieren (nur mit Genehmigung an öffentlichen Plakatständern möglich)
  • Verteilen von Handzetteln an Pkws
  • Unangeleinte Hunde in der Grünanlage (Anleinpflicht  für alle Hunde)
  • Unangeleinte Hunde im Stadtgebiet (über 50 cm Schulterhöhe)
  • Verschmutzung durch Hundekot
  • Wegwerfen v. Abfällen (Zigaretten, Kaugummi, Papier u. sonstige Abfälle)

Darüber hinaus werden unter Umständen vom Ordnungsdienst Ordnungswidrigkeitsanzeigen an die zuständige Bußgeldstelle - FA Ordnungsaufgaben - weitergeleitet. Von dieser Stelle wird ein Bußgeldverfahren eröffnet!

Das tatsächliche Bußgeld hängt immer von den Umständen des Einzelfalles ab. (Bußgeldrahmen bis 2.500 €)


Bei Fragen und Anregungen können Sie sich gerne an uns wenden:  

KOD@stadt.wuerzburg.de  Tel. 0931/37-3499

 

>>> zurück