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Sport und Aktiv

„Mach mit – Tauch auf!“ und „Mach mit – Sei fit!“

-zwei Gutscheinaktionen für die Bewegungsförderung der Kinder 

Pünktlich zum Schulstart hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration zwei Gutscheinaktionen ins Leben gerufen, die den Kindern den Zugang zu Bewegung und zu den Sportvereinen erleichtern.

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Unter dem Slogan „Mach mit – Tauch auf!“ fördert der Freistaat das Frühschwimmerabzeichen, das sogenannte „Seepferdchen“. In den ersten Schultagen erhielten die Erstklässler*innen und Vorschulkinder des (Vor-)Schuljahres 2021/2022 von der jeweiligen Einrichtung einen Gutschein über 50 Euro für einen Kurs zum Erwerb des Seepferdchens.

Dieser Gutschein kann innerhalb eines Jahres bei allen bayerischen Schwimmvereinen, der Wasserwacht und der DLRG eingelöst werden. Er ist für alle Kurse, bei denen mindestens eine Unterrichtseinheit zwischen dem 14. September 2021 und dem 13. September 2022 stattfindet, gültig.

Eltern füllen bitte die Rückseite des Gutscheins vollständig und wahrheitsgemäß aus und geben ihn bei der Anmeldung zum Seepferdchenkurs ab. Der Geldwert wird von der Kursgebühr abgezogen. Eine direkte Auszahlung des Gutscheins ist nicht möglich.

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Die zweite Aktion namens „Mach mit – Sei fit!“ zielt auf die Förderung für den Beitritt der Kinder in einen Sport- oder Schützenverein ab.

Zu Beginn des Schuljahres 2021/2022 erhielten damit alle bayerischen Schulkinder der Jahrgangsstufen 1 bis 4 von der Schule einen Gutschein im Wert von 30 Euro für die Mitgliedschaft in einem bayerischen Sport- oder Schützenverein. Der Gutschein kann innerhalb eines Jahres eingelöst werden und ist bei Eintritt in einen Sportverein zwischen dem 14. September 2021 und dem 13. September 2022 gültig.

Auch hier muss die Rückseite des Gutscheins ausgefüllt und zusammen mit dem Mitgliedsantrag beim Sportverein abgegeben werden.


WIE KÖNNEN KURSANBIETER DIE EINGEREICHTEN "SEEPFERDCHENGUTSCHEINE" ABRECHNEN?

Das Förderverfahren für die Kursanbieter, die entsprechende Schwimmkurse in der Stadt Würzburg abhalten, wird über den BLSV bzw. die Stadt Würzburg abgewickelt. Soweit die Antragstellung bei der Stadt erfolgen soll, ist der eingestellte Antragsvordruck auszufüllen und per Post an den Fachbereich Sport oder in digitaler Form an die E-Mailadresse achim.schumann@stadt.wuerzburg.de zu senden. Bei Rückfragen können Sie sich an Herrn Schumann (Tel. 0931 7908 456) wenden.

Antragsvordruck-Schwimmfoerderung-Seepferdchen Antragsvordruck-Schwimmfoerderung-Seepferdchen, 417 KB


Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Teilnehmerliste des abzurechnenden Kurses mit folgenden Angaben
  • Name, Geburtsdatum und Wohnort der Teilnehmer
  • Beginn und Ende des Kurses
  • Höhe der regulären Kursgebühr
  • Name der Kursleiterin oder des Kursleiters
  • Qualifikation der Kursleitung
    - zugehörige Gutscheine
    - Nachweis über die Qualifikation der Kursleitung


Weitere Informationen zu den Gutscheinaktionen erhalten Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration: Mach mit! – Bewegungsförderung für Kinder - Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (bayern.de)externer Link
 

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