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Wie sind die aktuellen Abstandsregeln für Luftwärmepumpen in Bayern?

Hierzu gibt es ein Rundschreiben vom Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, vom 24.07.2023, an die Unteren Bauaufischtsbehörden:

"... Die von der Luftwärmepumpe ausgehenden Emissionen können daher lediglich im Rahmen des Gebots der Rücksichtnahme berücksichtigt werden, nicht aber im Rahmen des Abstandsflächenrechts.

Wir gehen daher zusammenfassend davon aus, dass eine übliche Luftwärmepumpe keine Abstandsflächen auslöst, weil sie keine gebäudegleiche Wirkung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Satz 2 BayBO entfaltet. Diese Einschätzung gilt ebenso für Anlagen, die in abstandsflächenrechtlicher Hinsicht vergleichbar einzuschätzen sind, wie beispielsweise eine Klimaanlage oder eine Rückkühlanlage. ..."

Quelle: Rundschreiben Abstandsflaechen Luftwaermepumpenexterner Link, Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.

Gebot der Rücksichtnahme: Gehen Sie bitte auf Ihre Nachbarn zu und stimmen sich hinsichtlich des Standorts Ihrer Luftwärmepumpe ab.  

Tipps:

  • Achten Sie beim Kauf einer Luftwärmepumpe auf die Angaben hinsichtlich der Schallemissionen. 
  • Wählen Sie einen Aufstellungsort für die Luftwärmepumpe, der einen natürlichen Schallschutz bietet
  • Überlegen Sie gegebenenfalls die Errichtung einer Schallschutzmauer
  • Alternativ oder zusätzlich können Sie auch Schallschutzhauben für Luftwärmepumpen einsetzen

Stand: November 2023

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