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Kann ich nach dem. 1.1.2024 weiterhin eine Öl- oder Gasheizung einbauen lassen?

Dies ist grundsätzlich möglich, jedoch ist in diesem Fall eine Gebäudeenergieberatung von einer fachkundigen Person  (GEG §60bexterner Link oder §88 Absatz 1externer Link) im Vorfeld verpflichtend. Eine Liste von fachkundigen Personen finden Sie zum Beispiel hierexterner Link.

Zu beachten ist dabei insbesondere, dass bei diesen Anlagen im Laufe der Zeit Anteil an flüssiger und gasförmiger Biomasse- oder grünem und blauem Wasserstoff am Gesamtbrennstoff-Einsatz steigen muss:

  • 1. Januar 2029 mindestens 15 %
  • 1. Januar 2035 mindestens 30 %
  • 1. Januar 2040 mindestens 60 %

Dies bedeutet, dass Ihre Öl- oder Gasheizung in der Lage sein muss, einen immer größeren Anteil an erneuerbaren Energien zur Wärmegewinnung zu verarbeiten.

Erstfassung: November 2023
Update: Januar 2024

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