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Förderung weiterer Effizienz-Maßnahmen am Haus

Folgende Maßnahmen werden neben erneuerbare Heizungen gefördert:

  • Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen
  • Austausch von Fenstern und Türen
  • Sommerlicher Wärmeschutz
  • Einbau/Austausch/Optimierung von Lüftungstechnik
  • Einbau „Effeciency Smart Home“
  • NWG: Einbau Mess-, Steuer- und Regelungstechnik 
  • Kältetechnik zur Raumkühlung
  • Einbau energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme

Detailinformationen zur Höhe der Förderung externer Linkfinden Sie auf den Seiten des BMWK. Oder lassen Sie sich mit dem FördermittelCheck externer Linkdie für Sie relevanten Förderungen anzeigen.

Ergänzungskredit:

Neben des Zuschusses zur Heizungslage hat die Bundesregierung auch ein zinsverbilligtes Kreditprogramm für den Heizungstausch und weiterer Effizienzmaßnahmen aufgesetzt. Die Rahmendaten hierzu lauten:

  • Kreditsumme: Bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit - zinsverbilligt
  • Antragsberechtigt: Private Selbstnutzerinnen und Selbstnutzer von Wohngebäuden 
  • Einkommensgrenzen: Zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro

Diese Förderkredite können bei der Kfw beantragt werden.

Erstfassung: November 2023
Update: Januar 2024

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