Sichern Sie sich jetzt Ihre Photovoltaik-Förderung 2023
Erst-Beratungen sind kostenlos.
Bitte beachten Sie: Aufgrund der hohen Antragslage beträgt die derzeitige Bearbeitungszeit 8 Wochen. Für eine rasche Bearbeitung Ihres Antrages bitten wir aktuell von telefonischen Nachfragen abzusehen.
Inhalt:
- 10 Gründe, warum Sie gerade jetzt Ihr Photovoltaik-Projekt umsetzen sollten!
- Welche Photovoltaik-Förderung gibt es 2023 von der Stadt Würzburg?
- Ihr Antrag zur Förderung Ihrer Photovoltaikanlage;
- Der Prozess der Antragsbearbeitung;
- Häufige Fragen;
- Hilfreiche Links.
10 Gründe, warum Sie gerade jetzt Ihr Photovoltaik-Projekt umsetzen sollten!
- Förderungen: Zur Zeit sind die Förderungen durch die Stadt für Photovoltaikanlagen noch attraktiv. Dies wird voraussichtlich aber nicht ewig so bleiben. Spätestens dann, wenn Photovoltaikanlagen zur Pflicht werden sollten, ist eine weitere Regel-Förderung sehr unwahrscheinlich. Bund und Länder haben sich schon seit längerem aus der Photovoltaik-Förderung zurückgezogen.
- Hohe Energiepreise
: Sie können Geld sparen, indem Sie Ihren eigenen Strom produzieren und selbst verbrauchen. Somit sinkt die Menge an Strom, welche Sie bei Ihrem Netzbetreiber einkaufen müssen. Überschüssigen Strom - also Strom, den Sie nicht verbrauchen, können Sie in das Stromnetz einspeisen. Hierfür erhalten Sie eine Einspeisevergütung (Ausnahme: Micro-PV Anlagen).
- Einspeisevergütung
: Erhöhung der Vergütung bei Einspeisung des überschüssigen Solarstroms (Teileinspeisung) zum Beispiel bei Solar-Anlagen bis 10 kWp: von 6,23 (Juli 2022) auf 8,6 Cent pro kWh. Bei vollständiger Einspeisung des erzeugten Stromes sind die Vergütungen noch einmal deutlich höher.
- Steuerersparnis
: Keine Einkommens- und Gewerbesteuer mehr bei Solaranlagen bis 30 Kilowattpeak (kWp).
- Vereinfachung
: Weniger Bürokratie bei Anlagen bis 30 kWp.
- Umsatzsteuerbefreiung
: Deutliche Ersparnis bei 10 kWp-Anlagen mit Speicher - durch Umsatzsteuerbefreiung
- Persönliche Ziele
: Möglicherweise haben Sie persönliche Ziele, wie die stärkere Unabhängigkeit von Energieversorgungsunternehmen oder die finanzielle Absicherung im Alter, die Sie durch die Nutzung von Photovoltaik gegebenenfalls erreichen könnten.
- Klimavorteil
: Photovoltaik-Systeme tragen zur Reduzierung von Treibhausgasen bei und helfen somit, Ihren persönlichen CO2-Fußabdruck zu senken.
- Kostenlose Beratung: Die Erstenergieberatung durch die Stadt Würzburg ist kostenlos
- Förderung individuelle Beratung
: Für weiterführende Beratungen gibt es aktuell noch hohe Förderungen des Bundes.
Welchen Nutzen Sie persönlich aus einer Photovoltaik-Anlage ziehen können, hängt von den individuellen Gegebenheiten ab. Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre persönlichen Vorteile konkret herauszuarbeiten. Sprechen Sie uns am besten gleich jetzt an.
Kontakt:
Clemens Galonska
Festnetz: 0931 37 2740
Mail: clemens.galonska@stadt.wuerzburg.de
Welche Photovoltaik-Projekte werden 2023 von der Stadt Würzburg gefördert?
- Micro-PV-Anlagen
- Photovoltaik mit Dachgrün oder an der Fassade
- Photovoltaik-Dachvollbellegung
- Photovoltaik mit Denkmalschutz
- Mieterstrommodell
Gefördert werden Maßnahmen innerhalb des Stadtgebiets Würzburg. Weitere Unterstützungsfonds aus dem Förderprogramm "Klimaneutral Wohnen" finden sie unter Förderungen.
Bitte beachten Sie: Aufgrund der hohen Antragslage beträgt die derzeitie Bearbeitungszeit 8 Wochen. Für eine rasche Bearbeitung Ihres Antrages bitten wir aktuell von telefonischen Nachfragen abzusehen.
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel zum Zeitpunkt der Antragstellung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht.
Micro-PV-Anlagen (2023)
Micro-PV-Anlagen sind kleine Solaranlagen, die z.B. auf dem Balkon oder im Garten installiert werden können. Die Stadt Würzburg fördert diese Photovoltaik-Anlagenmit einem pauschalen Zuschuss von 200 €.
Micro-PV-Anlagen werden auch Steckersolaranlagen oder Balkonanlagen genannt. Diese Anlagen ermöglichen es Nicht-Immobilien-Besitzer:innen Sonnenstrom zu erzeugen, Kosten zu sparen und das Klima zu schützen.
Zielgruppe: Mieterinnen und Mieter:innen, Eigentümer:innen von Etagenwohnungen
Weitere Informationen zu Micro-PV-Anlagen finden Sie hier.
Wichtig: Bei Micro-PV Anlagen wird davon ausgegangen, dass der erzeugte Strom nur dem Eigenbedarf dient. Eine Einspeisevergütung gibt es deshalb hier nicht.
Erforderliche Anmeldungen
Zu beachten sind die erforderlichen Anmeldungen beim Netzbetreiber und dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
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Installation
Im Falle von Mietwohnungen und bei Wohnungseigentümergemeinschaften muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass eine Installation nach den einzuhaltenden Vorgaben möglich ist bzw. das Einverständnis der Vermieterin oder des Vermieters oder der Wohnungseigentümergemeinschaft vorliegt.
Fachgerechter Anschluss
Das Stecker-Solargerät muss von einer Elektro-Fachfirma an das Stromnetz der dazugehörigen Wohnung angeschlossen werden.
Lokale Installation & Haltefrist
Die Anlagen müssen im Stadtgebiet Würzburg installiert werden und für mindestens 3 Jahre entsprechend betrieben werden (Haltefrist).
Hier finden Sie die komplette Förderrichtlinie:
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Förderrichtlinie "Klimaneutral Wohnen", Stand 11.04.2022, 344 KB |
Direkt weiter zum Antragsformular.
- Foto der installierten Anlage
- Rechnung des Balkonmoduls
- soweit erforderlich: Einverständnis der Vermieterin / des Vermieters oder der Wohnungseigentümergemeinschaft
Photovoltaik Dachvollbelegung (2023)
Um möglichst große Photovoltaikanlagen zu erreichen, werden Anlagen gefördert, die eine bestimmte Mindestgröße überschreiten.
Leistungen über dieser Mindestgröße von 0,04 kWp pro Quadratmeter Wohnfläche werden mit 150 € pro kWp unterstützt.
Gefördert wird die erstmalige, feste Installation durch den Fördernehmer von mit dem Stromnetz des Netzbetreibers verbundenen Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden zur Stromerzeugung, die möglichst groß dimensioniert sind.
Hier finden Sie die komplette Förderrichtlinie:
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Förderrichtlinie "Klimaneutral Wohnen", Stand 11.04.2022, 344 KB |
Direkt zum Antragsformular.
- Nachweis der Wohnfläche
- Installationsrechnung der PV-Anlage
Photovoltaik mit Dachgrün oder an der Fassade (2023)
Für Photovoltaikanlagen an Fassaden, auf Gründächern sowie für Photovoltaikanlagen auf oder an einem Gebäude bei denen denkmalschutzrechtliche Vorgaben zu berücksichtigen sind, erhalten Sie einen finanziellen Zuschuss zwischen 150 und 200 € pro kWp installierte Leistung. Besonders große Anlagen bekommen einen Bonus obendrauf. Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist die vorgängige Abklärung der Vorgaben wichtige Voraussetzung.
Gefördert wird die erstmalige, feste Installation durch den Fördernehmer von mit dem Stromnetz des Netzbetreibers verbundenen Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden zur Stromerzeugung,
Bei der kombinierten PV/Gründachnutzung muss es sich um eine Kombination einer PV Anlage mit einem extensiv genutzten Gründach oder vergleichbarem Dach handeln. Die Vorgaben der Freiflächengestaltungssatzung sowie mögliche Vorgaben aus dem Bebauungsplan müssen eingehalten werden.
Bei der Fassaden-PV-Anlagen muss es sich um PV-Anlagen handeln, die an Fassaden angebracht oder in diese integriert sind; die Anlagen sollen einen Neigungswinkel von mindestens 70 Grad aufweisen.
Hier finden Sie die komplette Förderrichtlinie:
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Förderrichtlinie "Klimaneutral Wohnen", Stand 11.04.2022, 344 KB |
Direkt weiter zum Antragsformular.
- Nachweis der denkmalschutzrechtlichen Vorgaben und deren Einhaltung (Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde, denkmalschutzrechtliche Erlaubnis)
- Installationsrechnung der PV-Anlage
Mieterstrommodell (2023)
Bei Mieterstrommodellen wird der auf dem Dach oder an der Fassade von Mehrfamilienhäusern erzeugte Solarstrom durch die / den Vermieter:in oder einen Dritten an die Mieterinnen und Mieter im Gebäude direkt geliefert. Dieser Stromist häufig günstiger als Netzstrom.
Der Aufbau und Betrieb eines Mieterstrommodells wird mit pauschal 2.000 € sowie mit einer Prämie von 150 € pro kWp installierte Leistung gefördert.
Die Mieterstromprojekte müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- der Strom wird von hauseigenen PV-Anlagen bzw. von hausnahen Anlagen erzeugt
- mindestens drei Wohneinheiten sind am Projekt beteiligt
- es besteht Anspruch auf den EEG-Mieterstromzuschlag
- alle geltenden Regelungen werden eingehalten
Hier finden Sie die komplette Förderrichtlinie:
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Förderrichtlinie "Klimaneutral Wohnen", Stand 11.04.2022, 344 KB |
Direkt weiter zum Antragsformular.
- Nachweis Umsetzung Mieterstrommodell (Anzahl Wohneinheiten, EEG- Mieterstromzuschlag)
- Installationsrechnung der PV-Anlage
Photovoltaik mit Denkmalschutz (2023)
Soweit bei der Errichtung einer Photovoltaikanlage auf oder an einem Gebäude denkmalschutzrechtliche Vorgaben zu berücksichtigen sind, die zu Mehrkosten führen, wird die gemäß den Vorgaben installierte Anlagenleistung mit 200 €/kWp gefördert.
Hier finden Sie die komplette Förderrichtlinie:
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Förderrichtlinie "Klimaneutral Wohnen", Stand 11.04.2022, 344 KB |
Direkt weiter zum Antragsformular.
- Nachweis der denkmalschutzrechtlichen Vorgaben und deren Einhaltung (Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde, denkmalschutzrechtliche Erlaubnis)
- Installationsrechnung der PV-Anlage
Ihr Antrag zur Förderung Ihrer Photovoltaikanlage
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Förderantrag "Balkonmodul", 285 KB |
Antrag 2023: Photovoltaik-Dachvollbelegung
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Förderantrag "Dachvollbelegung", 231 KB |
Antrag 2023: Photovoltaik mit Dachgrün oder an der Fassade
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Förderantrag "PV-Kombinationen", 296 KB |
Antrag 2023: Mieterstrommodell
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Förderantrag "Mieterstrommodelle", 259 KB |
Antrag 2023: Photovoltaik mit Denkmalschutz
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Förderantrag "Photovoltaik mit Denkmalschutz", 281 KB |
Der Prozess der Bearbeitung Ihres Photovoltaik-Förderantrag
Häufige Fragen
Achtung: Aufgrund der hohen Antragslage beträgt die derzeitige Bearbeitungszeit 8 Wochen. Für eine rasche Bearbeitung Ihres Antrages bitten wir aktuell von telefonischen Nachfragen abzusehen.
Sie können Ihren Förderantrag per Mail an clemens.galonska@stadt.wuerzburg.de oder per Post an das Energie- und Klimazentrum, Rückermainstr. 2, 97070 Würzburg senden.
Es gibt weder vom Bund noch vom Land Bayern noch Förderungen für Photovoltaikanlagen. Für eingespeisten Strom erhalten Sie stattdessen einen Einspeisevergütung.
Die Förderperiode für 2022 ist leider schon abgelaufen. Sie können aber gerne einen Antrag für 2023 stellen, sofern, die Photovoltaikanlage noch nicht beauftragt wurde.
Wann kann ich die Photovoltaikanlage beauftragen, wenn ich eine Förderung der Stadt Würzburg erhalten möchte?
Sie müssen bei der Reihenfolge unbedingt folgendes beachten: Eine Förderung ist nur möglich, wenn die Genehmigung des Förderantrages vor der Beauftragung der Photovoltaikanlage erfolgt ist.
Also:
- Förderantrag stellen
- Genehmigung des Förderantrages abwarten.
- Nach Genehmigung des Förderantrages Photovoltaikanlage beauftragen.
Hilfreiche Links
- Verbraucherzentrale: Was bei einer Planung einer Photovoltaik-Anlage wichtig ist?
- Solarkataster Würzburg
- Photovoltaikrechner: Stiftung Warentest,
Solarserver,
HTW-Berlin
- Bundes-Gesetzgebung EEG 2023
- Einverständniserklärung der Vermieterin bzw. des Vermieters zur Errichtung einer Micro-PV-Anlage bzw. eines „Balkonmoduls"
- Eingetragene Elektroinstallationsfirmen
- Wissenswertes zum Stromzähler-Austausch
- Anmeldung der Photovoltaikanlage beim Marktstammdatenregister
- Anmeldung der Photovoltaikanlage beim Netzbetreiber