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Verwendung von Recycling-Baustoffen

Es dürfen nur nach dem Leitfaden „Anforderung an die Verwertung von Recycling-Baustoffen in technischen Bauwerken“  (RC‐Leitfadenexterner Link) geprüfte, güteüberwachte und zertifizierte Baustoffe unter den dort genannten Bedingungen ohne wasserrechtliche Erlaubnis in technische Bauwerke eingebaut werden. Unsortierter, nicht zertifizierter Bauschutt ist Abfall und darf nicht eingebaut werden. Auch eine Verfüllung am Ort der Baustelle ist nicht zulässig.

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