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Radverkehrsbeirat

Der Radverkehrsbeirat hat die Aufgabe, den Stadtrat in allen den Radverkehr betreffenden wichtigen Angelegenheiten und Fragen zu beraten.

Der Stadtrat kann in allen diese Fragen berührenden Angelegenheiten Gutachten des Radverkehrsbeirates einholen; er soll es bei wichtigen und bedeutenden Angelegenheiten tun.

Als Querschnittsziel wird bereits ab dem Zeitpunkt der Planung sowie der Vergabe von Begutachtungen durch Dritte besonderer Wert auf die Befähigung zu einer geschlechtersensiblen Mobilitäts- und Radverkehrswegeplanung gelegt.

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