Das nebeneinander Radfahren auf der Fahrbahn ist grundsätzlich erlaubt. Einzige Einschränkung: der nachfolgende Kraftfahrzeugverkehr darf nicht behindert werden. Solange diesem eine zweite Fahrspur oder die Gegenfahrbahn für den Überholvorgang zur Verfügung steht, ist eine Behinderung nicht gegeben. Denn es gilt, dass unter Einhaltung von festgelegten Sicherheitsabständen, ein Überholen des Radverkehrs durch Kraftfahrzeuge nur über einen vollständigen Spurwechsel möglich ist.