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Rechtsfahrgebot und parkende KFZ

Auf Straßen und Radwegen gilt stets ein Rechtsfahrgebot. Radfahrer sollen allerdings 75 - 80 cm von der Bordsteinkante Abstand halten, insbesondere neben Gehwegen. Zu parkenden KFZ ist mindestens ein Meter Abstand einzuhalten, um sogenannten „Dooring Unfällen“ vorzubeugen. KFZ-Insassen beugen dieser Gefahr mit dem „holländischen Griff“ vor, in dem die Fahrzeugtür mit der abgewandten Handgeöffnet wird.

Dooring

Fachbereich Tiefbau und Verkehrswesen / Radverkehr - Mobilität
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