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Toter Winkel

Das Führen eines Kraftfahrzeuges verpflichtet Fahrzeuglenker (und weitere Insassen) sowohl beim Verlassen des Fahrzeuges als auch beim Abbiegen (insbesondere beim Rechts-Abbiegen) den Schulterblick anzuwenden. Damit wird die Gefahr des „toten Winkels“ minimiert und in der Folge werden reale Unfälle vermieden. Schulterblick kann Leben retten!

Toter Winkel

Fachbereich Tiefbau und Verkehrswesen / Radverkehr - Mobilität
Veitshöchheimer Str. 1
97080 Würzburg
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