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Parken auf Radverkehrsanlagen

Dies ist kein Kavaliersdelikt! Insbesondere auf der Fahrbahn (Schutzstreifen und Radfahrstreifen) nötigt es Radfahrer zu riskanten Ausweichmanövern in den KFZ-Fahrbahnbereich und ist daher absolut verboten. Das Parken im Kreuzungsbereich neben baulich getrennten Radwegen ist auf 8 Metern vor dem Kreuzungsbereich ebenfalls verboten.

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Fachbereich Tiefbau und Verkehrswesen / Radverkehr - Mobilität
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97080 Würzburg
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