Dies ist kein Kavaliersdelikt! Insbesondere auf der Fahrbahn (Schutzstreifen und Radfahrstreifen) nötigt es Radfahrer zu riskanten Ausweichmanövern in den KFZ-Fahrbahnbereich und ist daher absolut verboten. Das Parken im Kreuzungsbereich neben baulich getrennten Radwegen ist auf 8 Metern vor dem Kreuzungsbereich ebenfalls verboten.