Sicherheitsabstand beim Überholen
KFZ-Fahrer sind bei Überholvorgängen gesetzlich verpflichtet innerorts mindestens 1,50 Meter Sicherheitsabstand zum Radverkehr einzuhalten. Dies gilt sowohl beim Überholen von Radfahrern im Mischverkehr (ohne / mit markiertem Schutzstreifen) als auch auf dem Radfahrstreifen fahrenden Radverkehr. Außerorts gelten mindestens 2 Meter Sicherheitsabstand.