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Radfahren im verkehrsberuhigten Bereich

Sind Straßen als verkehrsberuhigte Bereiche („Spielstraßen“) beschildert, begegnen sich Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrzeuge stets als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer. Für alle ist zu jeder Zeit Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben. In verkehrsberuhigten Bereichen müssen Rad- als auch Kraftfahrzeugfahrer jederzeit auf Fußgänger und insbesondere spielende Kinder gefasst sein, da diese die Straße in ihrer gesamten Breite benutzen dürfen.

VZ_Verkehrsberuhigt

Fachbereich Tiefbau und Verkehrswesen / Radverkehr - Mobilität
Veitshöchheimer Str. 1
97080 Würzburg
radverkehr@stadt.wuerzburg.de