Fahrradparken
Fahrradparken im öffentlichen Raum
Aus den Erhebungen im Zusammenhang mit der Erstellung des Radverkehrskonzeptes ergab sich ein zusätzlicher Stellplatzbedarf von ca. 2050 Fahrradabstellplätzen in der Innenstadt, die neu zu schaffen sind. Die Errichtung von dezentralen Anlagen an den Orten des Bedarfs (viel Ziel- und Quellverkehr, hohe Nutzungsvielfalt als auch Nutzungsdichte aufgrund eines städtebaulich dichten und belebten Stadtkerns) spielt dabei eine wichtige Rolle.

Aus diesem Grund arbeitet die Stadt Würzburg an der Erweiterung von Fahrradabstellmöglichkeiten, wo immer es geht. Der Teufel steckt, wie so immer im Detail und in der Innenstadt sind die Flächen meist mit widersprüchlichen Nutzungsinteressen belegt. Zum Beispiel ist eine freie Marktplatzfläche für die beliebten Veranstaltungen wichtig oder die Gastronomie möchte unsere Stadt durch Freisitzflächen beleben. Dies Alles übereinander zu bringen braucht Zeit, Kreativität und Beharrlichkeit.

Zusätzlich zu freistehenden dezentralen Fahrradabstellanlagen entwickelt die Stadt Würzburg zunehmend Fahrradgaragen. Die große Kapazität, die auf kleinem Raum geboten wird, ist beachtlich, so bietet zum Beispiel die Fahrradgarage in der Sterngasse 32 Fahrrädern einen witterungsgeschützten Abstellplatz und ersetzt lediglich drei Pkw-Stellplätze.
Wo finde ich Fahrradparkplätze in der Innenstadt?
In der folgenden interaktiven Karte können Sie die Fahrradparklätze in der Innenstadt anzeigen lassen. Ebenfalls sind dort die Pedelec-Ladestationen verzeichnet.
Fahrradparken auf privaten Flächen
Die Stellplatzsatzung der Stadt Würzburg regelt in welchem Umfang und in welcher Qualität Fahrradstellplätze bei der Errichtung von Gebäuden nachzuweisen sind. Bei der Errichtung von Gebäuden ist der Radverkehr stets mitzudenken. Dabei kommt es bei der Beschaffenheit und Anzahl der Fahrradstellplätze darauf an, dass sie für eine Alltagsnutzung geeignet sind. Verkehrswege zu den Fahrradstellplätzen (z.B. Rampen, Flure, Aufzüge) oder technische Einrichtungen (z-B. Ordnungssysteme) sollen möglichst wenige Hürden in der alltäglichen Handhabung aufweisen, um eine Nutzung des Fahrrades als Alltagsverkehrsmittel zu fördern. Fahrradstellplätze können im Gegensatz zu Pkw Stellplätzen nicht abgelöst werden.
Satzung über die Herstellung, Ablösung und Gestaltung von Garagen und Stellplätzen für Kraftfahrzeuge sowie die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder (Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung - SPS) vom 25. März 2014 (MP und VBl Nr. 73/2014 vom 28. März 2014) hier zum Download:
![]() |
Stellplatzsatzung, 88 KB |
Für weitere Fragen zur Stellplatzsatzung ist die Bauaufsichtsbehörde zuständig.