Fahrradentfernung aus Fahrradgaragen
Insbesondere Stellplätze in städtischen Fahrradgaragen sind in der Anschaffung und in dem Unterhalt sehr teuer. Durch die Überdachung stellt eine Fahrradgarage eine witterungsgeschützte und attraktive Abstellmöglichkeit dar.
Das Augenmerk der Fahrradentfernung liegt daher vorab auf der Entfernung von Fahrrädern aus städtischen Fahrradgaragen. Diese stehen gegenwärtig an den Standorten Juliuspromenade, Karmelitenstraße, Klostergasse, Kolpingplatz, Sternplatz, Talavera und Turmgasse.
Symbolbild „Fahruntaugliches Rad in einer Fahrradgarage"
Vorgehensweise:
- Entfernt werden fahruntaugliche Fahrräder sowie Fahrräder, die erkennbar und nachweislich über einen längeren Zeitraum in der Fahrradgarage abgestellt sind.
- Die entsprechenden Fahrräder werden mit einer Banderole markiert.Â
- Nach einer bestimmten Zeit nach Markierung (siehe Datumsangabe auf der Banderole) werden die Fahrräder kostenpflichtig entfernt. Soweit erforderlich, werden Fahrradschlösser bei der Entfernung der Fahrräder gewaltsam geöffnet. Â
- Fahruntaugliche Fahrräder werden direkt entsorgt, fahrtaugliche Räder werden mindestens drei Monate gelagert und anschließend entsorgt.
Wenn Sie ihr Fahrrad in einer städtischen Fahrradgarage abgestellt haben und vermissen, kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular.
Die Nutzungregeln für Fahrradgaragen finden Sie hier.