„Fahrrad frei“ heißt nicht automatisch „E-Scooter frei“
Hierfür wurde ein neues Zusatzzeichen eingeführt (kleiner Roller mit einem Stromkabel). Nur wenn dieses Zusatzzeichen angebracht ist, darf mit einem E-Scouter auch auf dem Gehweg oder in der entsprechenden Fußgängerzone gefahren werden.
Dieses Zusatzzeichen wurde in Würzburg bisher aber noch nicht angebracht. Die Lage wird zunächst genau beobachtet, um dann entscheiden zu können, ob und ggf. wo gezielte Freigaben erforderlich sind. Das Fahren mit E-Scootern in der Fußgängerzone, auf Fußgängerwegen und Gehwegen in Grünanlagen ist also verboten.
Anders bei Einbahnstraßen: Soweit Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben sind, dürfen diese auch mit Elektrokleinstfahrzeugen in beide Richtungen befahren werden.