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Verkehr und Mobilität

„Fahrrad frei“ heißt nicht automatisch „E-Scooter frei“

Das Zusatzzeichen „Fahrrad frei“ (mit dem Fahrradsysmbol) bei Fußwegen und Fußgängerzonen, erlaubt allerdings keine Durchfahrt für E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge.

Hierfür wurde ein neues Zusatzzeichen eingeführt (kleiner Roller mit einem Stromkabel). Nur wenn dieses Zusatzzeichen angebracht ist, darf mit einem E-Scouter auch auf dem Gehweg oder in der entsprechenden Fußgängerzone gefahren werden.

Dieses Zusatzzeichen wurde in Würzburg bisher aber noch nicht angebracht. Die Lage wird zunächst genau beobachtet, um dann entscheiden zu können, ob und ggf. wo gezielte Freigaben erforderlich sind. Das Fahren mit E-Scootern in der Fußgängerzone, auf Fußgängerwegen und Gehwegen in Grünanlagen ist also verboten.

Zusatzzeichen „Fahrrad frei“
Zusatzzeichen „Fahrrad frei“
Das Zeichen „Fahrrad frei“ gilt nur für Fahrräder. Mit einem E-Scooter darf dort trotzdem nicht gefahren werden.

Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“:
Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“:
Nur wenn das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ angebracht ist, darf z.B. ein Gehweg oder die Fußgängerzone befahren werden.

Anders bei Einbahnstraßen: Soweit Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben sind, dürfen diese auch mit Elektrokleinstfahrzeugen in beide Richtungen befahren werden.


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