E-Scooter und Alkohol | Keine gute Kombination
Rechtlich gelten für die Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern dieselben Regeln zu Alkohol und Drogen wie beim Autofahren, insbesondere die 0,5 Promille-Grenze. Aber bereits ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, sofern eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit gegeben ist.
Für Fahrerinnen und Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gilt die 0-Promille-Grenze – für sie ist E-Scooter-Fahren unter Alkoholeinfluss immer verboten.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Polizeipräsidiums Unterfranken.