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Verkehr und Mobilität

E-Scooter und Alkohol | Keine gute Kombination

Das Fahren mit einem E-Scooter erfordert Ihre volle Konzentration. Zum Schutz für sich und andere sollten Sie daher generell unter Alkoholeinfluss keinen E-Scooter fahren.

Rechtlich gelten für die Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern dieselben Regeln zu Alkohol und Drogen wie beim Autofahren, insbesondere die 0,5 Promille-Grenze. Aber bereits ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, sofern eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit gegeben ist. 

Für Fahrerinnen und Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gilt die 0-Promille-Grenze – für sie ist E-Scooter-Fahren unter Alkoholeinfluss immer verboten.


Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Polizeipräsidiums Unterfrankenexterner Link.
 

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