Informationspflichten bei einer Erhebung von Daten bei der betroffenen Person Art. 13 DSGVO:
![]() | Informationspflicht-Semesterticket, 25 KB |
Informationspflichten bei einer Erhebung von Daten bei der betroffenen Person Art. 13 DSGVO:
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Wenn Sie als Student nach Würzburg gezogen sind, können Sie sich einmalig ab dem WS 2017/18 Ihr Semesterticket erstmalig erstatten lassen.
Dazu müssen Sie nur den entsprechenden Antrag (erhätlich im Bürgerbüro oder beim Studentenwerk bzw. unten als Download) ausfüllen und uns zukommen lassen. Die Erstattung wird nach Ende des betreffenden Semesters vorgenommen. Studierende die bereits einmal 30 Euro Zuschuss erhalten haben, können die zweite Rate ebenfalls noch beantragen.
Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Würzburg erstmalig angemeldet und ein Studium in Würzburg begonnen haben.
Sie benötigen eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung.
Mo, Mi: | 07:30 - 13:00 Uhr |
Di: | 07:30 - 12:00 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr |
Do: | 08:00 - 12:00 Uhr 13:30 - 18:00 Uhr |
Fr: | 07:30 - 12:00 Uhr |
Aufgrund der Corona-Pandemie werden Dienstleistungen im Bürgerbüro nur nach vorheriger Terminbuchung bearbeitet.