Informationspflichten bei einer Erhebung von Daten bei der betroffenen Person Art. 13 DSGVO:
![]() | Informationspflicht-Bewohnerparkausweis, 26 KB |
Informationspflichten bei einer Erhebung von Daten bei der betroffenen Person Art. 13 DSGVO:
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Ein Bewohnerparkausweis ermöglicht Ihnen das Parken in den ausgewiesenen Parkzonen in der Stadt. Die Sonderparkrechte für Bewohner gelten nur im jeweiligen Bewohnerbereich für das Parken an Parkplätzen (VZ 314 - 315 StVO), im eingeschränkten Haltverbot (VZ 286 StVO) oder Zonenhaltverbot (VZ 290 ff StVO) mit Zusatzschild gekennzeichneten Bereichen, während der dort angegebenen Zeiten.
An Parkuhren und Parkscheinautomaten sind die Sonderrechte an Werktagen Mo-Fr ab 16.00 Uhr sowie Sa ab 14.00 Uhr bis zum erneuten Beginn der Gebührenpflicht oder entsprechend der gesonderten Beschilderung gültig (zusätzlich kann mit dem Parkausweis auch noch die Berechtigung zum Fahren in Nachtfahrverbotszonen erworben werden, wenn die Wohnung in einem gesperrten Bereich liegt).
In den Bewohnerparkbereichen dürfen nur Fahrzeuge mit gültigem Parkausweis parken. Ein Anspruch auf Freihaltung eines bestimmten Parkplatzes besteht nicht. In der übrigen Zeit stehen die Parkflächen allen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung.
Einen Bewohnerparkausweis können nur Personen beantragen die
Bei Gewerbetreibenden oder Freiberuflern erhalten nur der Geschäftsführer bzw. der Inhaber einen Ausweis, nicht aber angestellte Mitarbeiter!
Die Zuteilung ist auf max. 1 Ausweis je Anwohner/Firma beschränkt.
Diese Unterlagen werden bei der Antragstellung benötigt:
ERSTANTRAG
VERLÄNGERUNGSANTRAG
Bei der Verlängerung des Bewohnerparkausweises genügt der ausgefüllte und unterschriebene Antrag, sofern sich keine Änderungen ergeben haben.
Es müssen dann keine weiteren Unterlagen mehr vorgelegt werden.
ÄNDERUNG DES KFZ-KENNZEICHENS
Bei Änderung des Kfz-Kennzeichens
bringen Sie bitte die Zulassungsbescheinigung Teil I und den noch gültigen Bewohnerparkausweis mit.ÄNDERUNG DER WOHNADRESSE
Die neue Wohnadresse muss in einer Bewohnerparkzone der Stadt Würzburg liegen. Sollte die neue Wohnadresse nicht mehr in einer Bewohnerparkzone der Stadt Würzburg liegen, muss der noch gültige Ausweis unverzüglich abgegeben werden und darf nicht mehr genutzt werden.
Hier können Sie den Antrag für den Bewohnerparkausweis herunterladen:
![]() | Bewohnerparken_Erstantrag, 332 KB |
![]() | Bewohnerparken Änderungsantrag, 311 KB |
Diesen Antrag können Sie uns auch ausgefüllt und unterschrieben, unter Beigabe sämtlicher Unterlagen, per E-Mail oder Fax zukommen lassen. Sie erhalten dann ihren Bewohnerparkausweis per Post mit einer Rechnung (zusätzl. Auslagen 2,50 €) zugeschickt.
BITTE BEACHTEN: Wegen der Gefahr durch Trojaner, werden nur E-Mails mit pdf-Anhängen an uns weitergeleitet!
Der Bewohnerparkausweis kostet für zwei Jahre 61,00 Euro, für ein Jahr 30,50 Euro, für ein halbes Jahr 20,50 Euro und für 3 Monate 10,50 Euro.
Hinzu kommen 0,30 € für die Verwendung eines amtl. Klebesiegels. Die Befreiung vom Nachtfahrverbot im Wohnbezirk kostet zusätzlich 2,50 Euro.
Die Kosten für Ausweisänderungen belaufen sich auf 6,30 Euro. Für Ersatzausweise wird eine Gebühr von 10,80 Euro erhoben.
Zusätzliche Gebühren entstehen nur, wenn die Unterlagen nicht vollständig sind und notwendige, persönliche Daten auf Wunsch aus den Registern abgefragt werden müssen. Verkehrsrechtliche oder sonstige persönliche Veränderungen begründen keinen Rückerstattungsanspruch.
Wird der Bewohnerparkausweis schriftlich beantragt, werden zusätzlich Auslagen i. H. v. 2,50 Euro in Rechnung gestellt.
Hier finden Sie die verschiedenen Parkzonen im Stadtgebiet:
Die Datei können Sie hier auch herunterladen:
![]() | Parkzonen, 588 KB |
Alle Informationen zum Bewohnerparkausweis finden Sie in den
Nummern 1 bis 6.
Hier geht es zum Erstantrag eines Bewohnerparkausweises
Hier geht es zur Verlängerung des Bewohnerparkausweises
WICHTIGE HINWEISE:
Im Anschluss an die Onlinebeantragung müssen Sie die Gebühr bezahlen.
Zahlarten sind: giropay, Visacard, paydirekt
Falls der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist, ist eine Nutzungsbestätigung erforderlich.
Sofern alle Voraussetzungen vorliegen, erhalten Sie den Bewohnerparkausweis baldmöglichst postalisch zugestellt.
Mo, Mi | 07:30 - 13:00 Uhr |
Di | 07:30 - 12:00 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr |
Do | 08:00 - 12:00 Uhr 13:30 - 18:00 Uhr |
Fr | 07:30 - 12:00 Uhr |
Aufgrund der Corona-Pandemie werden Dienstleistungen im Bürgerbüro nur nach vorheriger Terminbuchung bearbeitet.