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Gesundheit und Soziales

Serviceleistungen im Bereich "Gesundheit und Soziales"


Fliegende Bauten

Fliegende Bauten sind z.B. Zelte (über 75 m² Grundfläche), Fahrgeschäfte und Bühnen. Baustelleneinrichtungen sind hier ausgeschlossen. Vor Betriebnahme müssen diese durch die Bauaufsichtsbehörde abgenommen werden. 

Für Sie zuständig
FB Baurecht / Bauaufsicht - FA Bauaufsicht
Veitshöchheimer Straße 1a
97080 Würzburg

Telefon: 0931 - 37 22 58
Fax: 0931 - 37 39 09



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