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Gesundheit und Soziales

Serviceleistungen im Bereich "Gesundheit und Soziales"


Einladung (Verpflichtungserklärung)

Kann bei der Beantragung des Visums gegenüber der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) kein Nachweis ausreichender Mittel erbracht werden, können Dritte mit ausreichender finanzieller Leistungsfähigkeit eine Verpflichtungserklärung abgeben (= Verpflichtungsgeber oder Einlader). 

Für Sie zuständig
Fachabteilung Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten
Rückermainstraße 2
97070 Würzburg

Telefon: 0931 - 37 28 96
Fax: 0931 - 37 33 90

Rathaus (nur mit Termin)

Mo:  08:30 - 13:00 Uhr
Di:  14:00 - 16:00 Uhr
Mi: 08:30 - 13:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr
Fr: 08:30 - 12:00 Uhr


Der Service-Point im Rathaus öffnet jeweils 30 Minuten früher. Hierfür ist keine Terminvereinbarung nötig.


Außenstelle Veitshöchheimer Str. 100
Hierfür ist keine Terminvereinbarung nötig. 
Letzter Einlass ist um 11:30 Uhr.

Mo:  08:30 - 12:00 Uhr
Di:  08:30 - 12:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 08:30 - 12:00 Uhr
Fr: 08:30 - 12:00 Uhr


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