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Ausleihen

Um etwas ausleihen zu können oder um die digitalen Services von Zuhause aus zu nutzen, braucht man einen Büchereiausweis. Sie müssen nicht in Würzburg wohnen, um einen Büchereiausweis von uns zu bekommen. Für die Ausstellung müssen Sie einmalig vorbeikommen.

Den Büchereiausweis erhält man in der Bibliothek, zur Anmeldung muss man persönlich vorbeikommen.

Für die Anmeldung benötigen wir einige Daten. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass in Verbindung mit einer amtliche Wohnsitzbestätigung mit.

Büchereiausweise sind nicht übertragbar. Für Paare bieten wir vergünstigte Partnerkarten an.

Geben Sie uns Bescheid, wenn sich Ihre Anschrift geändert hat. Bei Missbrauch des Ausweises, Verlust oder Beschädigung von Medien haftet der Ausweisinhaber bzw. dessen gesetzlicher Vertreter.

Wenn Sie Ihren Ausweis verloren haben, melden Sie sich umgehend bei uns. Wir sperren Ihren Ausweis, damit er nicht missbraucht werden kann. Auf Wunsch erhalten Sie einen Ersatzausweis, für eine Gebühr in Höhe von 3,00 €.

Nach Ablauf der Frist ist der Ausweis nicht mehr nutzbar. Er verlängert sich nicht automatisch. Sie können ihn wieder aktivieren lassen, gerne auch nach einer Pause. Im Büchereikonto im Online-Katalog können Sie Ihren Ausweis selbständig verlängern, wenn er innerhalb der nächsten 10 Tage ungültig wird. Die Gebühr können Sie im Büchereikonto unter "Kontoübersicht" bzw. "Gebühren" per ePayment bezahlen. Gerne können Sie zur Verlängerung des Ausweises auch in der Bibliothek vorbeikommen oder uns anrufen.

Was kostet ein Büchereiausweis?

Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ist der Büchereiausweis kostenlos.


Jahresgebühr: 20,00 € 


Ermäßigte* Jahresgebühr: 10,00 €


Partner:innenkarte: 5,00 €


Quartalsgebühr: 7,00 €


Monatsgebühr: 3,00 €


*Ermäßigungsberechtigt sind:

  •  Personen in Ausbildung
  •  Schüler:innen
  •  Studierende
  •  Inhaber:innen der Ehrenamtskarte
  •  Personen die Arbeitslosengeld I, II beziehen
  •  Personen die Grundsicherung im Alter beziehen
  •  Personen die Grundsicherung bei Erwerbsminderung beziehen
  •  Asylbewerber:innen
  •  Menschen mit Behinderung

Die Zugehörigkeit zu diesem Personenkreis ist nachzuweisen.

Die gesamte Gebührenordnung finden Sie hier.


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