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Gebührensatzung über die Benutzung der Stadtbücherei der Stadt Würzburg

Gebührensatzung über die Benutzung der Stadtbücherei der Stadt Würzburg
 

Vom 23. Mai 2019 (MP und VBI Nr. 125 vom 31. Mai 2019)
Zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 19. November 2021
(MP und VBI Nr. 274 vom 26.11.2021)


Die Stadt Würzburg erlässt aufgrund der Art. 1, 2 Abs. 1 und 8 Abs. 1 des Kommunal-
abgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert Gesetz vom 19.02.2021 (GVBI. S. 40) folgende Gebührensatzung.

 


§ 1
Gebührenpflicht und Auslagen


(1) Für die Benutzung der Stadtbücherei werden nach Maßgabe dieser Satzung
Gebühren erhoben.

(2) Zur Zahlung der Gebühren ist verpflichtet, wer gebührenpflichtige Leistungen der Stadtbücherei der Stadt Würzburg in Anspruch nimmt. Zur Zahlung der Gebühren ist ferner verpflichtet, wer die Gebühren der Stadtbücherei gegenüber schriftlich über-nommen hat oder für die Gebührenschuld einer anderen Person kraft Gesetzes haftet.

(3) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.

(4) Entstehen der Stadtbücherei durch die Benutzung oder durch sonstige
Leistungen, die durch die die Stadtbücherei benutzende Person veranlasst sind,
Auslagen, so sind diese in der tatsächlich entstandenen Höhe neben den
Benutzungsgebühren zu entrichten.

§ 2
Ausweisgebühren


(1) Die Höhe der Gebühr für den Büchereiausweis richtet sich nach den nachfolgend bestimmten Zeiträumen:
a. Jahresgebühr für volljährige Personen 20,00 €
b. zusätzliche Partnerkarte 5,00 €
c. ermäßigte Jahresgebühr für volljährige Personen 10,00 € nach Abs. 3
d. Quartalsgebühr für volljährige Personen 7,00 €
e. Monatsgebühr für volljährige Personen 3,00 €

(2) Der Gebührenzeitraum beginnt mit der Ausstellung des Büchereiausweises. Bei erneuter Zahlung einer Grundgebühr wird die Gültigkeitsdauer um den entsprech-
enden Zeitraum verlängert. Ansonsten berechtigt der Büchereiausweis nach Ablauf des Gebührenzeitraumes nicht mehr zur Ausleihe von Medien der Stadtbücherei.

(3) Die ermäßigte Jahresgebühr gilt für Personen in Ausbildung, Schüler:innen,
Studierende, Personen, die Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II oder Grund-
sicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen, Asylbewerber:innen
und Menschen mit Behinderung. Die Zugehörigkeit zu diesem Personenkreis ist
nachzuweisen.

(4) Die Jahresgebühr kann für zeitlich begrenzte oder einmalige Aktionen als
Werbemaßnahme um bis zur Hälfte ermäßigt werden.

§ 3
Bestsellerservice


Für Medien, die im Rahmen des Bestsellerservice entliehen werden, beträgt die
Gebühr je Ausleihe und Medium 3,00 €.

§ 4
Ersatz des Büchereiausweises


(1) Für die Ausstellung eines Ersatzes für einen Büchereiausweis wird eine Gebühr erhoben. Diese beträgt 3,00 €.

(2) Für das Verbuchen von Medien ohne Vorlage des Büchereiausweises wird eine Gebühr erhoben in Höhe von 1,00 €.

§ 5
Vorbestellung, Bestellung und Zurücklegung von Medien; Fernleihe


(1) Für Vorbestellungen oder die Zurücklegung von Medien nach § 4 Abs. 4 der
Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei ist eine Gebühr von 1,00 € für jedes Medium zu entrichten.

(2) Für die Bestellung von Medien aus den Zweigstellen ins Falkenhaus ist eine Gebühr von 1,00 € für jedes Medium zu entrichten.

(2) Für Medien die per Fernleihe (im Rahmen des deutschen Leihverkehrs) beschafft werden, ist eine Gebühr von 3,00 € für jedes Medium zu entrichten.

§ 6
Säumnis- und Mahngebühren


(1) Wird die Leihfrist (§ 4 Abs. 2 der Satzung über die Benutzung der Stadt-bücherei) überschritten, so ist eine Säumnisgebühr zu entrichten.

(2) Die Säumnisgebühr beträgt je angefangene Woche der Leihfristüberschreitung und je Medium


a) für Erwachsene 1,50 €
b) für Kinder und Jugendliche (bis zum 18. Lebensjahr) 0,50 €.

(3) Wird ein Medium nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach Leihfristende
zurückgegeben, erfolgt die Inrechnungsstellung des Mediums. Hierdurch entstehen zusätzlich weitere Kosten, die sich aus dem anschließenden Verwaltungsverfahren ergeben.

(4) Diese Regelungen gelten auch für Medien, die über Fernleihe beschafft wurden.

§ 7
Sonstige Gebühren, Ersatz


a. Ausdrucke (s/w) pro Blatt 0,10 €
b. Ausdrucke (farbig) pro Blatt 0,30 €
c. Ersatz für Booklets von AV- oder ähnlichen Medien je 3,00 €

§ 8
Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld


(1) Soweit nachfolgend nicht anders bestimmt, entstehen die Gebühren und Aus-
lagen mit der Inanspruchnahme der Leistung der Stadtbücherei. Sie werden mit der Entstehung fällig.

(2) Die Gebühren gemäß § 5 entstehen mit Beantragung der Dienstleistung und sind sofort fällig.

(3) Die Gebühren gemäß § 6 Abs.1 entstehen bei der Rücklage des Mediums und sind dann fällig.

§ 9
Inkrafttreten


(1) Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 01.04.2007 außer Kraft.


 

Stadt Würzburg, 23.05.2019

gez. Christian Schuchardt
Oberbürgermeister

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