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Eignungsbeurteilung für Atemschutzgeräteträger*innen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Würzburg

An dieser Stelle informieren wir Ärztinnen und Ärzte sowie Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Würzburg über die Eignungsbeurteilung für Atemschutzgeräteträger*innen und stellen Vorlagen und Informationen zum Download bereit. Grundsätzlich wird die Eignungsuntersuchung für das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 3 durchgeführt. 

Grundsätzliches Vorgehen
Durch die/den Kommandant*in oder die/den Löschzugführer*in bekommen die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren ein Anschreiben/einen Untersuchungsauftrag.

Brief an den untersuchenden Arzt Brief an den untersuchenden Arzt, 262 KB

Die zu Untersuchenden wählen sich aus der Liste der geeigneten Ärzt*innen eine/n Ärztin/Arzt aus und vereinbaren selbstständig einen Termin. Die Liste wird an dieser Stelle zu gegebener Zeit veröffentlicht.

Das Anschreiben/der Untersuchungsauftrag wird vor Ort abgegeben und dient der/dem Ärztin/Arzt als Grundlage für ihre/seine Abrechnung.
Nach erfolgter Untersuchung wird durch die/den untersuchende/n Ärztin/Arzt die folgende ärztliche Bescheinigung ausgestellt:

Ärztliche Bescheinigung Ärztliche Bescheinigung, 397 KB

Sollten sich bei der Untersuchung Fragen ergeben, zu denen eine weitergehende ärztliche Meinung einzuholen ist, besteht die Möglichkeit, mit dem Stadtfeuerwehrarzt der Feuerwehr Würzburg, Herrn Dr. D. Schmitt, in Kontakt zu treten. Sie erreichen Herrn Dr. Schmitt über folgende E-Mail-Adresse: stadtfeuerwehrarzt@stadt.wuerzburg.de

Teilnehmerunterlagen aus Seminar vom 29.11.2023

Ablaufplan Seminar Ablaufplan Seminar, 38 KB
Vortrag Stadtfeuerwehrarzt Vortrag Stadtfeuerwehrarzt, 3147 KB
Vortrag KUVB Vortrag KUVB, 1359 KB
Vortrag Amt für Zivil- und Brandschutz Vortrag Amt für Zivil- und Brandschutz, 908 KB

Weitergehende Informationen:
Die Kommunale Unfallversicherung Bayern bietet auf Ihrer Homepage externer Linkumfangreiche Informationen zum Thema „Eignungsuntersuchung für Atemschutzgeräteträger“ an. Die Vorgehensweisen sind identisch zu den Unterlagen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung oder anderer Feuerwehrunfallkassen.

Hinweise:
In Ausnahmefällen kann auch eine Untersuchung zum Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 2 gefordert sein.

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