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Brandschadenbeseitigung

Eine Orientierungshilfe für den Umgang mit der erkalteten Brandstelle

Brandschadenbeseitigung - Eine Orientierungshilfe für den Umgang mit der erkalteten Brandstelle

Ein Brand in Ihrer Wohnung/Ihrem Haus konnte gelöscht werden. Zurückgeblieben sind Brandrückstände, wie angebrannte oder verkokte Einrichtungsgegenstände, Teppiche, Tapeten, Geräte, Elektrokabel und evtl. Bauschutt. Meist alles rußverschmutzt.

Mit dieser Empfehlung wollen wir Ihnen eine Orientierungshilfe für den Umgang mit der erkalteten Brandstelle geben. Wir zeigen Ihnen Maßnahmen für die Brandschadensanierung auf. Auch möchten wir Ihnen ein paar Tipps zum sachgerechten Aufräumen der Brandstelle und zur Beseitigung des Brandschutts geben.
 
Nutzen Sie auf jeden Fall die Erfahrung und Hilfe Ihres Wohngebäude- bzw. Hausratversicherers und melden Sie diesem unmittelbar den eingetretenen Schaden. Um mögliche Nachteile bei der Schadenregulierung zu vermeiden denken Sie bitte daran, alle Maßnahmen mit Ihrer Hausverwaltung bzw. Ihrem Vermieter und dem Versicherer abzustimmen.

Themen:
- Gefährdungseinschätzung
- Erstmaßnahmen
- Reinigung und Sanierung
- Entsorgung
- Ansprechpartner
 

Gefährdungseinschätzung

Nach Ablöschen des Feuers und Abkühlung des Brandgutes hat sich ein Teil der Verbrennungsprodukte als Ruß- bzw. Rauchniederschlag in Ihren Räumen und auf deren Einrichtung verteilt. Ruß und angebrannte oder verkohlte Materialien (Brandrückstände) können giftige und reizende Stoffe enthalten! Deren Zusammensetzung und jeweilige Konzentration ist abhängig von der Art und Menge des verbrannten Gutes, vom Brandverlauf und von der Abführung der Rauchgase.

Auch wenn sich Schadstoffe gebildet haben, bedeutet dies nicht unbedingt eine unmittelbare Gefährdung. Die Schadstoffe sind nämlich in der Regel so stark an Ruß gebunden, dass eine Aufnahme über die Haut bei einer möglichen Beschmutzung kaum erfolgen kann.
 
Die Erfahrungen aus vielen Brandschäden haben gezeigt, dass brandbedingte Schadstoffe nur dort nachweisbar waren, wo auch optisch deutliche wahrnehmbare Brandverschmutzungen vorlagen. Mit der Entfernung der brandbedingten Verschmutzungen sind in der Regel auch die Schadstoffe beseitigt.
 
Bis zur endgültigen Sanierung wird meist ein mehr oder weniger intensiver Brandgeruch auftreten. Eine gesundheitliche Gefährdung ist hierdurch normalerweise nicht zu erwarten. Dennoch sollten Sie – schon um sich vor ausdünstenden reizenden Stoffen zu schützen – die folgenden Hinweise beachten:

Erstmaßnahmen

Betreten Sie die Brandstelle frühestens eine Stunde nach Ablöschen des Feuers und nach ausreichender Durchlüftung. Sorgen Sie dafür, dass keine Brandverschmutzungen in nicht vom Brand betroffene Bereiche verschleppt werden können. Decken Sie zu diesem Zweck rußbedeckte Flächen im Gehwegbereich mit Folien ab und legen Sie im Übergangsbereich vor die nicht betroffenen Bereiche nasse Tücher zum Abtreten der Schuhe aus.

Sind Klima- bzw. Lüftungsanlagen vorhanden, sollten diese nach einem Brand erst dann wieder in Betrieb gehen, wenn sie von einem Fachmann überprüft und ggf. gereinigt worden sind.


Reinigung und Sanierung

Reinigungsarbeiten in Wohnbereichen, in denen wenig verbrannt ist (z.B. Papierkorbbrand, Kochstellenbrand, Brand eines Kerzengesteckes oder sonstige Brände mit geringfügiger Brandverschmutzung) können ohne Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen mit haushaltsüblichen Mitteln (Haushaltsreiniger) durchgeführt werden. Schützen Sie Ihre Hände mit Gummihandschuhen.

Nach ausgedehnten Bränden im Wohnbereich (z. B. Küchen-, Zimmer-, Wohnungs-, Keller- und Dachraumbränden), in Büros, Schulen, Gaststätten und Werkstätten, sowie alle sonstigen Brände bei denen keine größeren Mengen an Chlor- oder bromorganischen Stoffen, insbesondere PVC (z.B. Ansammlung von Elektrokabeln) beteiligt waren, sind bestimmte Reinigungs- und Sanierungsmaßnahmen einzuhalten.
 
Bei Beachtung der nachstehend empfohlenen Schutzmaßnahmen können die Sanierungsmassnahmen von Fachfirmen, aber auch vom Brandgeschädigten selbst vorgenommen werden. Wie bei den Erstmaßnahmen ist auch hier darauf zu achten, dass keine Brandverschmutzungen aus Brandrückständen in nicht vom Brand betroffene Bereiche verschleppt werden und kein Staub aufgewirbelt wird.
 
Sie sollten sich unbedingt mit sog. Einmal-Anzügen mit Kapuze aus verstärktem Papiervlies oder Kunststoff, Schutzhandschuhen aus Leder-Textilkombination für Trockenarbeiten, bzw. Gummihandschuhe für Nassarbeiten schützen.
Für Staubarbeiten benutzen Sie bitte Mundschutz (filtrierende Halbmaske der Schutzgruppe FFP2/FFP3)
 
Handschuhe und Einmal-Anzüge sollen im Schadenbereich verbleiben und können mehrfach verwendet werden, wenn ihr Zustand dies zulässt. Filtrierende Halbmasken werden nur einmal getragen. Bei Gummihalbmasken bitte unbedingt die Hautkontaktflächen vor der Wiederverwendung durch feuchtes Abwischen mit Reinigungsmittel und Wasser reinigen. Nach Verlassen des Schadenbereiches sollten Sie eine gründliche Körperreinigung (Duschen) vornehmen.

Entsorgung

Schon bei den Aufräumungsarbeiten sollten Brandrückstände und Abfälle so sortiert werden, dass diese durch entsorgungspflichtige Körperschaften oder Dritte (siehe Anschriften) leichter verwertet bzw. entsorgt werden können.

Dazu sollten Brandrückstände bereits an der Brandstelle getrennt werden in:

  • verwertbare Bestandteile
  • nicht verwertbaren Restmüll einschließlich brandverschmutzter und rußbeaufschlagter Materialien
  • besonders überwachungsbedürftige Abfälle (Sonderabfälle)

Verwertbare Bestandteile sind z.B.:

  • Elektrogeräte, metallische Bestandteile (Schrottverwertung)
  • nicht bandverschmutzte Steine, Ziegel, Mauerreste (Bauschuttrecycling)

Beispiele für nicht verwertbaren Restmüll:

  • Arznei- und Lebensmittel, die offen gelagert, deren Verpackung vom Brandrauch durchdrungen oder die von der Wärme betroffen wurden, müssen vernichtet werden. 
  • Brennbare Bestandteile (verkokte Kunststoffprodukte, Holz, Teppiche, Tapeten und Rückstände aus den Reinigungsmaßnahmen) können in der Regel der Hausmüllentsorgung zugeführt werden.
  • Nicht brennbare Bestandteile (wie brandverschmutzte Steine, Ziegel, Mauerwerk) sollten Sie zu einer Deponie bringen.

Sonderabfälle:

Erkennbare Sonderabfälle (z.B. Farben, Lacke, Lösungsmittel, Batterien) sollten wie üblich getrennt den bekannten Entsorgungswegen zugeführt werden. Sonderabfälle, die nach Art und Menge haushaltsüblich sind, können an bestimmen Wertstoffhöfen abgegeben werden.



Brandschadenbeseitigung
Die entsprechenden Firmen entnehmen Sie bitte den „Gelben Seiten“ des Telefonbuches unter „Brandschadensanierung“
        
Schutzausrüstung
Sofern Sie selbst Reinigungs- und Aufräumungsarbeiten durchführen, sollten Sie sich entsprechende Schutzkleidung (siehe oben) in Baumärkten oder bei Fachfirmen besorgen.
 
Die entsprechenden Firmen können Sie in den „Gelben Seiten“ unter den Stichworten
  • Arbeitsschutzausrüstung
  • Berufsbekleidung          
finden.

Entsorgung:
Entsorgung kann über die örtlichen Recyclingunternehmen in Stadt- u. Landkreis Würzburg erfolgen.
Für weitere Fragen zur Entsorgung von Brandrückständen wenden Sie sich bitte an die
  • Stadt Würzburg, Kundenbüro der Stadtreiniger
  • Stadt Würzburg, Abfallberatung der Umweltstation
  • Zweckverband Abfallwirtschaft

Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich jeder Zeit an die

Berufsfeuerwehr Würzburg
Hofstallstraße 3
97070 Würzburg
Tel: 0931/30 90 6-0 oder im Notfall: 112
Fax: 0931/30 90 6-520
Email: Integrierte.Leitstelle@stadt.wuerzburg.de

wenden.

 


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