Brandschadenbeseitigung
Brandschadenbeseitigung - Eine Orientierungshilfe für den Umgang mit der erkalteten Brandstelle Ein Brand in Ihrer Wohnung/Ihrem Haus konnte gelöscht werden. Zurückgeblieben sind Brandrückstände, wie angebrannte oder verkokte Einrichtungsgegenstände, Teppiche, Tapeten, Geräte, Elektrokabel und evtl. Bauschutt. Meist alles rußverschmutzt.
Mit dieser Empfehlung wollen wir Ihnen eine Orientierungshilfe für den Umgang mit der erkalteten Brandstelle geben. Wir zeigen Ihnen Maßnahmen für die Brandschadensanierung auf. Auch möchten wir Ihnen ein paar Tipps zum sachgerechten Aufräumen der Brandstelle und zur Beseitigung des Brandschutts geben. Nutzen Sie auf jeden Fall die Erfahrung und Hilfe Ihres Wohngebäude- bzw. Hausratversicherers und melden Sie diesem unmittelbar den eingetretenen Schaden. Um mögliche Nachteile bei der Schadenregulierung zu vermeiden denken Sie bitte daran, alle Maßnahmen mit Ihrer Hausverwaltung bzw. Ihrem Vermieter und dem Versicherer abzustimmen.
Themen: - Gefährdungseinschätzung - Erstmaßnahmen - Reinigung und Sanierung - Entsorgung - Ansprechpartner Gefährdungseinschätzung Auch wenn sich Schadstoffe gebildet haben, bedeutet dies nicht unbedingt eine unmittelbare Gefährdung. Die Schadstoffe sind nämlich in der Regel so stark an Ruß gebunden, dass eine Aufnahme über die Haut bei einer möglichen Beschmutzung kaum erfolgen kann.
Die Erfahrungen aus vielen Brandschäden haben gezeigt, dass brandbedingte Schadstoffe nur dort nachweisbar waren, wo auch optisch deutliche wahrnehmbare Brandverschmutzungen vorlagen. Mit der Entfernung der brandbedingten Verschmutzungen sind in der Regel auch die Schadstoffe beseitigt.
Bis zur endgültigen Sanierung wird meist ein mehr oder weniger intensiver Brandgeruch auftreten. Eine gesundheitliche Gefährdung ist hierdurch normalerweise nicht zu erwarten. Dennoch sollten Sie – schon um sich vor ausdünstenden reizenden Stoffen zu schützen – die folgenden Hinweise beachten:
Erstmaßnahmen Sind Klima- bzw. Lüftungsanlagen vorhanden, sollten diese nach einem Brand erst dann wieder in Betrieb gehen, wenn sie von einem Fachmann überprüft und ggf. gereinigt worden sind. Reinigung und Sanierung Nach ausgedehnten Bränden im Wohnbereich (z. B. Küchen-, Zimmer-, Wohnungs-, Keller- und Dachraumbränden), in Büros, Schulen, Gaststätten und Werkstätten, sowie alle sonstigen Brände bei denen keine größeren Mengen an Chlor- oder bromorganischen Stoffen, insbesondere PVC (z.B. Ansammlung von Elektrokabeln) beteiligt waren, sind bestimmte Reinigungs- und Sanierungsmaßnahmen einzuhalten.
Bei Beachtung der nachstehend empfohlenen Schutzmaßnahmen können die Sanierungsmassnahmen von Fachfirmen, aber auch vom Brandgeschädigten selbst vorgenommen werden. Wie bei den Erstmaßnahmen ist auch hier darauf zu achten, dass keine Brandverschmutzungen aus Brandrückständen in nicht vom Brand betroffene Bereiche verschleppt werden und kein Staub aufgewirbelt wird.
Sie sollten sich unbedingt mit sog. Einmal-Anzügen mit Kapuze aus verstärktem Papiervlies oder Kunststoff, Schutzhandschuhen aus Leder-Textilkombination für Trockenarbeiten, bzw. Gummihandschuhe für Nassarbeiten schützen.
Für Staubarbeiten benutzen Sie bitte Mundschutz (filtrierende Halbmaske der Schutzgruppe FFP2/FFP3)
Handschuhe und Einmal-Anzüge sollen im Schadenbereich verbleiben und können mehrfach verwendet werden, wenn ihr Zustand dies zulässt. Filtrierende Halbmasken werden nur einmal getragen. Bei Gummihalbmasken bitte unbedingt die Hautkontaktflächen vor der Wiederverwendung durch feuchtes Abwischen mit Reinigungsmittel und Wasser reinigen. Nach Verlassen des Schadenbereiches sollten Sie eine gründliche Körperreinigung (Duschen) vornehmen.
Entsorgung Dazu sollten Brandrückstände bereits an der Brandstelle getrennt werden in:
Verwertbare Bestandteile sind z.B.:
Beispiele für nicht verwertbaren Restmüll:
Sonderabfälle: Brandschadenbeseitigung Die entsprechenden Firmen entnehmen Sie bitte den „Gelben Seiten“ des Telefonbuches unter „Brandschadensanierung“
Schutzausrüstung
Sofern Sie selbst Reinigungs- und Aufräumungsarbeiten durchführen, sollten Sie sich entsprechende Schutzkleidung (siehe oben) in Baumärkten oder bei Fachfirmen besorgen.
Die entsprechenden Firmen können Sie in den „Gelben Seiten“ unter den Stichworten
Entsorgung: Entsorgung kann über die örtlichen Recyclingunternehmen in Stadt- u. Landkreis Würzburg erfolgen.
Für weitere Fragen zur Entsorgung von Brandrückständen wenden Sie sich bitte an die
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich jeder Zeit an die Berufsfeuerwehr Würzburg Hofstallstraße 3 97070 Würzburg Tel: 0931/30 90 6-0 oder im Notfall: 112 Fax: 0931/30 90 6-520 Email: Integrierte.Leitstelle@stadt.wuerzburg.de wenden. |