Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)
Ich möchte die Erklärung anmelden. Was muss ich tun?
Wenn Sie eine Erklärung zur Bestimmung Ihres Geschlechts und Ihres/Ihrer Vornamen beim Standesamt Würzburg abgeben möchten, müssen Sie diese Erklärung mindestens drei Monate im Voraus schriftlich oder persönlich anmelden. Vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Anmeldung per E-Mail oder telefonisch unter 0931/37-2416.
Ab wann kann ich die Erklärung beim Standesamt Würzburg anmelden?
Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag ist am 01.11.2024 in Kraft getreten. Sie können die Erklärung seit dem 01.08.2024 bei dem Standesamt anmelden, bei dem Sie die Erklärung abgeben möchten.
Wo finde ich weitere Informationen zum Selbstbestimmungsgesetz?
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.