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Bürgerbüro

Reisepass

Alle Deutschen, die ihren Hauptwohnsitz in Würzburg haben, können einen Reisepass beantragen.

In Ausnahmefällen kann auch am Nebenwohnsitz ein Reisepass ausgestellt werden. Die Zustimmung der Hauptwohnsitzbehörde ist allerdings erforderlich.  Die Gebühren verdoppeln sich!

Vor dem 18. Lebensjahr benötigen wir für den Antrag jedoch eine Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten (Vater, Mutter, Vormund oder Betreuer).

Zudem muss bei Antragstellung unter 18 Jahren der/die Jugendliche sowie mindestens ein Sorgeberechtigter dabei sein.

Den Vordruck können Sie mit diesem PDF herunterladen:

Einverständniserklärung Ausweisdokument Minderjähriger (PDF) Jan 2024 Einverständniserklärung Ausweisdokument Minderjähriger (PDF) Jan 2024, 58 KB

Zum Besitz eines gültigen Reisepasses sind Sie dann verpflichtet (sog. Passpflicht), wenn Sie als Deutscher aus der Bundesrepublik Deutschland über eine Auslandsgrenze ausreisen wollen. Hierzu gehören grds. auch die Grenzen der EU-Staaten. Es gibt Sonderregelungen bei denen der Personalausweis (z.B. Schengener Abkommen oder EU-Staaten) genügt. 
Bei Reisen ins Ausland gelten die Bestimmungen des Gastlandes. Nähere Informationen darüber können sie aber auch der Internetseite des Auswärtigen Amtes entnehmen.

Jeder Deutsche darf nur im Besitz jeweils eines Passes sein, d.h. nur einen Personalausweis und einen Reisepass besitzen.

In Ausnahmefällen kann auch ein Zweitpass ausgestellt werden. Die Notwendigkeit für den Besitz mehrerer Pässe muss begründet und gegebenenfalls durch eine entsprechende Bestätigung des Arbeitgebers nachgewiesen werden.

Ein Zweitpass darf nur für 6 Jahre ausgestellt werden und kostet ab dem 01.01.2024 70,00 €, bis zum 31.12.2023 60 €.

Weitere Informationen zum Reisepass in den FAQ’s beim Bundesministerium des Innern und für Heimat:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html;jsessionid=FC9ED9DBD0E73F719CB5B1F9EE1689AF.live871externer Link
 

Da wir Ihre eigenhändige Unterschrift und Ihre Fingerabdrücke benötigen, ist eine persönliche Vorsprache unbedingt erforderlich. Außerdem müssen Sie ein aktuelles biometrisches Lichtbild mitbringen, das nicht älter als 1/2 Jahr und nicht bereits bei Ihrem alten Personalausweis oder Reisepass verwendet worden ist.

Auf besonderen Wunsch können Sie auch einen "Bürgerpass" (Europass mit 48 Seiten) oder einen Expresspass (Europass innerhalb von 4 Tagen) erhalten. Hierbei entstehen jedoch Mehrkosten von 22,00 EUR bzw. 32,00 EUR.

Grundsätzlich ist man zur Prüfung der Personalien folgenden Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen bzw. Personen gegenüber ausweispflichtig: Polizeibehörden, Bundespolizei, Zollbehörden, Pass- und Ausweisbehörden.

Im Normalfall können Sie mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 4 Wochen rechnen (abhängig von der Auftragslage der Bundesdruckerei in Berlin). Die Abholung kann auch durch eine von Ihnen beauftragte Person erfolgen. Hierzu müssen Sie jedoch eine entsprechende Vollmacht ausstellen.

Ist die Bearbeitungszeit zu lange, kann ein Expresspass (zusätzliche Gebühr 32 €) ausgestellt werden, der dann in 3-4 Werktagen da ist.

Bei der Beantragung des Reisepasses bringen Sie bitte Ihren Personalausweis bzw. den alten Reisepass zur Identifizierung mit. Außerdem bringen Sie Ihr Familienbuch oder Ihre Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde (Kopie genügt) mit, um Abweichungen des Melderegisters von den Ausweisdaten auszuschließen und ggfs. zu berichtigen. 

Um einen neuen Reisepass (auch vorläufiger Reisepass) beantragen zu können, bringen Sie bitte Ihren alten Reisepass bzw. Personalausweis und ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, das nicht älter als 1/2 Jahr ist, mit. (Erstellung auch im Bürgerbüro möglich

Weitere Informationen über den Reisepass und das biometrietaugliche Lichtbild finden hier auf der Seite der Bundesdruckereiexterner Link und auf der Seite des Bundesministeriums des Innernexterner Link.

Ihren alten bzw. vorläufigen Reisepass sollen wir laut Gesetz einziehen. Auf ausdrücklichen Wunsch können die Dokumente auch entwertet und Ihnen zurückgegeben werden. 
 

Der Reisepass für alle Bürger unter 24 Jahren kostet 37,50 € und ist 6 Jahre gültig. Ansonsten gilt der Reisepass 10 Jahre und kostet seit dem 01.01.2024 70,00 €.

Bei Verlust eines Reisepasses ist unverzüglich das Bürgerbüro im Rathaus, Rückermainstraße 2, zu verständigen. Hierzu ist die persönliche Vorsprache erforderlich, da ein Verlustprotokoll aufgenommen, unterschrieben und der Polizei zugeleitet werden muss. Gegebenenfalls können Sie im Bürgerbüro auch direkt einen Antrag auf Ersatz des Dokumentes stellen.

Falls Sie nur einen Verlust anzeigen wollen, benötigen Sie einen aktuellen Identitätsnachweis (zum Beispiel Personalausweis, etc.)
 

Die Verlustanzeige selbst ist kostenfrei.


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