Bürgerbüro

Fundbüro-Online

Füllen Sie bitte die Fundanzeige so genau wie möglich aus.
 

Beschreiben Sie bitte die Fundsache und geben Sie  Besonderheiten (z. B. Beschädigungen oder optische Merkmale) und ggf. Seriennummer an. Wenn Sie das Eigentum an der Fundsache beanspruchen, können Sie die Fundsache bei sich verwahren. Meldet sich der Eigentümer nicht innerhalb von 6 Monaten nach der Fundanzeige, geht das Eigentum  gemäß §973 BGB auf Sie als Finder*in über. Sie werden nach Ablauf der Frist darüber informiert. Wenn Sie kein Interesse am Eigentum haben, geben Sie die Fundsache bitte im Fundbüro ab.

Von der Eigenverwahrung ausgeschlossen sind Schlüssel, Handys, Ausweisdokumente, Führerscheine, Geldbörsen,  EC-Karten,  Kreditkarten, Notebooks/Computer, Geräte mit elektronischen Speichermedien und Speichermedien (USB-Sticks, Speicherkarten etc.). Diese sind beim Fundbüro der Stadt Würzburg abzugeben.

Im Einzelfall werden sich Mitarbeiter*innen des Fundbüros mit Ihnen in Verbindung setzen um Details zu klären.

>>> Hier geht es zur Fundanzeige <<<externer Link
 


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