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Bürgerbüro

Verlustanzeige

Ein Verlust kann, je nach Art des verlorenen Gegenstandes, im Bürgerbüro (Schlüssel, Geldbörsen, etc.) oder bei der Polizei (Fahrzeugschein, Waffenschein, etc.) angezeigt werden. In einigen Fällen müssen Sie den Verlust der Polizei oder Ihrer Versicherung melden.

Nach der Anzeige des Verlustes eines versicherten Gegenstandes erhalten Sie eine Bestätigung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können, um den Verlust offiziell zu bestätigen. Für diese Bestätigung wird eine Gebühr von  10,00 € erhoben.

Die Anzeige über den Verlust eines Ausweisdokumentes ist kostenfrei.

Um einen Verlust beantragen zu können, müssen Sie sich ausweisen können, also Ihren Personalausweis oder Reisepass dabei haben.


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