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Bürgerbüro

Verwaltungsgebühr bei Fundsachen

Dazu kann leider keine verlässliche Auskunft gegeben werden. In aller Regel sollten Sie aber mindestens zwei Wochen Geduld haben, bis der Finder die Gelegenheit bekommt, im Fundbüro den Gegenstand abzugeben.

Gegebenenfalls werden Sie sich ausweisen oder durch einen Unterschriftsvergleich Ihre Identität nachweisen müssen. Wenn Ihnen beispielsweise Ihre Geldbörse abhanden gekommen ist, sollten Sie den Personalausweis mitbringen, soweit sich dieser nicht in der Geldbörse befand. Andernfalls bringen Sie bitte Ihren Reisepass mit.

1. Finderlohn ist eine privatrechtliche Angelegenheit, daher ist die Abwicklung zwischen Finder und dem Eigentümer zu klären.

2. Der Finder kann nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten Eigentum an der Sache erwerben. Zum Schutz personenbezogener Daten sind davon ausgenommen:

- Amtliche, persönliche und Inhaberdokumente

- Schlüssel

3. Digitale Datenträger einschließlich Mobiltelefone werden nur an den Finder herausgegeben, wenn die Daten vollständig gelöscht werden konnten. Die Kosten  (ca. 10 - 30 €) dafür hat der Finder zu tragen.


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