Bürgerbüro
Eine Antragstellung ist auch ohne persönliche Vorsprache online über das Bürgerserviceportal möglich.
Sie können die Antragstellung entweder über diesen Link ohne Registrierung oder über "Umtausch Altfahrerlaubnis" mit BayernID- bzw. BundID-Benutzerkonto und der Möglichkeit des Uploads aller erforderlichen Unterlagen vornehmen.
https://www.buergerservice-portal.de/bayern/wuerzburg/umtausch-altfahrerlaubnis
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. Februar 2019 den vorgezogenen, gestaffelten stufenweisen Pflichtumtausch von Führerscheinen beschlossen. https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/pflichtumtausch-von-fuehrerscheinen.html
Die jeweiligen Fristen finden Sie hier:
I. Führerscheine, die bist einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr | Stichtag für Führerscheinumtausch |
Vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | 19. Januar 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr | Stichtag für Führerscheinumtausch |
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18.01. 2013 | 19. Januar 2033 |
Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit.
Was muss ich mitbringen?
- Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild, nicht älter als 6 Monate (Das Bild können Sie auch im Bürgerbüro machen lassen)
- evtl. eine Karteikartenabschrift, wenn Ihr Führerschein nicht von der Stadt Würzburg ausgestellt wurde (diese können Sie telefonisch bei der Ausstellungsbehörde anfordern) Fordern Sie die Karteikartenabschrift bitte selbst bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde an und lassen Sie diese direkt an uns übersenden (auch per Fax möglich, Fax-Nummer: 0931/37-3850).
Sollten Sie nach dem für Sie maßgeblichen Stichtag noch nicht im Besitz des vorgeschriebenen Führerscheindokuments sein, sind Sie zwar dennoch zum Führen von Kraftfahrzeugen - auch mit dem alten Führerschein - berechtigt. Allerdings droht Ihnen ein Ordnungsgeld in Höhe von 10,00 Euro (ausgesetzt bis 19.07.2022). Im Ausland werden die alten Formate künftig nicht mehr akzeptiert werden.
Was muss ich beachten?
Die Herstellungsdauer Ihres Führerscheins beträgt ca. 2- 3 Wochen.
Was kostet ein Umtausch?
Die Gebühr für einen Umtausch beträgt 31,30 Euro.
Hier erhalten Sie Informationen zur Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis in eine zivile Fahrerlaubnis.
Wer kann eine Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis beantragen?
Es ist möglich eine Dienstfahrerlaubnis (Polizei, Zoll, Bundeswehr oder Bundespolizei) in eine zivile Fahrerlaubnis umzuschreiben. Darüber hinaus müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Würzburg haben.
Was muss ich mitbringen?
Zur Antragstellung müssen folgende Unterlagen mitgebracht werden:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- den bisherigen Führerschein
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild, nicht älter als 6 Monate (35 x 45 mm)
- Ihren Dienstführerschein im Original
- Ihren Truppenausweis
- Sollte Ihr nationaler Führerschein nicht von der Stadt Würzburg ausgestellt worden sein, so ist zusätzlich eine sog. Karteikartenabschrift notwendig. Diese erhalten Sie von der letzten Fahrerlaubnisbehörde, die den Führerschein ausgestellt hat. Fordern Sie die Karteikartenabschrift bitte selbst bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde an und lassen Sie diese direkt an uns übersenden (auch per Fax möglich, Fax-Nummer: 0931/37-3850).
Was muss ich beachten?
Eine Vertretung zur Antragstellung ist nicht möglich. Der Kartenführerschein muss Ihre Unterschrift beinhalten, die bereits bei Antragstellung geleistet wird.
Was kostet eine Umschreibung meiner Fahrerlaubnis?
Für die Umschreibung Ihrer Fahrerlaubnis wird eine Gebühr in Höhe von 43,90 Euro berechnet
Hier erhalten Sie Informationen zur Umschreibung eines ausländischen Führerscheins:
Wer kann die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis beantragen?
Sie besitzen eine ausländische Fahrerlaubnis und möchten diese in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben. Die Umschreibung ist von mehreren Faktoren abhängig.
Unter anderem:
- von der Art der ausländischen Fahrerlaubnis (Unterscheidung hier in Fahrerlaubnisse gemäß der Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), EU/EWR-Fahrerlaubnisse und sonstige Fahrerlaubnisse)
-
von der Ersteinreise nach Deutschland (der Führerschein muss vorher erworben worden sein) und
-
von der Gültigkeit des Dokumentes (nur EU-Führerscheine dürfen bei Antragstellung abgelaufen sein)
Es gibt allerdings noch viele weitere zu beachtende Faktoren. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat auf seiner Homepage weitere Informationen sowie Merkblätter veröffentlicht. Diese finden Sie unter https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/gueltigkeit-auslaendischer-fahrerlaubnisse-in-deutschland.html?nn=12830
Was muss ich mitbringen?
Sollte eine Umschreibung für Sie in Frage kommen, so benötigen wir auf jeden Fall folgende Unterlagen:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- gültiger ausländischer Führerschein
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild, nicht älter als 6 Monate (Das Bild können Sie auch im Bürgerbüro machen lassen)
- eine beglaubigte Übersetzung und Klassifizierung (z. B. durch einen anerkannten Automobilclub oder öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Dolmetscher/Übersetzer) im Original
Optional benötigen Sie noch weitere Unterlagen. Deswegen raten wir Ihnen, sich vor Antragstellung in einem persönlichen Gespräch zu informieren, ob und inwieweit eine Umschreibung möglich ist.
Was muss ich beachten?
Ihr persönliches Erscheinen ist bei Antragstellung erforderlich, da Sie bereits bei Antragstellung Ihre Unterschrift für den Kartenführerschein leisten müssen.
Was kostet eine Umschreibung?
Die Gebühr für einen entsprechenden Antrag beläuft sich auf 36,30 / 43,90 Euro je nach Antrag.
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Mo, Mi | 07:20 - 13:00 Uhr |
Di |
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Do |
07:30 - 12:00 Uhr 13:30 - 18:00 Uhr |
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