Bürgerbüro
Eine Antragstellung ist auch ohne persönliche Vorsprache online über das Bürgerserviceportal möglich.
Sie können die Antragstellung entweder über diesen Link ohne Registrierung oder über "Umtausch Altfahrerlaubnis" mit BayernID- bzw. BundID-Benutzerkonto und der Möglichkeit des Uploads aller erforderlichen Unterlagen vornehmen.
https://www.buergerservice-portal.de/bayern/wuerzburg/umtausch-altfahrerlaubnis
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. Februar 2019 den vorgezogenen, gestaffelten stufenweisen Pflichtumtausch von Führerscheinen beschlossen. https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/pflichtumtausch-von-fuehrerscheinen.html
Die jeweiligen Fristen finden Sie hier:
I. Führerscheine, die bist einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr | Stichtag für Führerscheinumtausch |
1953 bis 1958 | 19. Januar 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr | Stichtag für Führerscheinumtausch |
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18.01. 2013 | 19. Januar 2033 |
Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit.
Was muss ich mitbringen?
- Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild, nicht älter als 6 Monate (Das Bild können Sie auch im Bürgerbüro machen lassen)
- evtl. eine Karteikartenabschrift, wenn Ihr Führerschein nicht von der Stadt Würzburg ausgestellt wurde (diese können Sie telefonisch bei der Ausstellungsbehörde anfordern) Fordern Sie die Karteikartenabschrift bitte selbst bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde an und lassen Sie diese direkt an uns übersenden (auch per Fax möglich, Fax-Nummer: 0931/37-3850).
Sollten Sie nach dem für Sie maßgeblichen Stichtag noch nicht im Besitz des vorgeschriebenen Führerscheindokuments sein, sind Sie zwar dennoch zum Führen von Kraftfahrzeugen - auch mit dem alten Führerschein - berechtigt. Allerdings droht Ihnen ein Ordnungsgeld in Höhe von 10,00 Euro (ausgesetzt bis 19.07.2022). Im Ausland werden die alten Formate künftig nicht mehr akzeptiert werden.
Was muss ich beachten?
Die Herstellungsdauer Ihres Führerscheins beträgt ca. 2- 3 Wochen.
Was kostet ein Umtausch?
Die Gebühr für einen Umtausch beträgt 31,30 Euro.
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Mo, Mi | 07:20 - 13:00 Uhr |
Di |
07:20 - 12:00 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr |
Do |
07:30 - 12:00 Uhr 13:30 - 18:00 Uhr |
Fr | 07:20 - 12:00 Uhr |
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