Bürgerbüro

Umschreibungen

Eine Antragstellung ist auch ohne persönliche Vorsprache online über das Bürgerserviceportalexterner Link möglich.

Sie können die Antragstellung entweder über diesen Link ohne Registrierung oder über "Umtausch Altfahrerlaubnis"  mit BayernID- bzw. BundID-Benutzerkonto und der Möglichkeit des Uploads aller erforderlichen Unterlagen vornehmen.

https://www.buergerservice-portal.de/bayern/wuerzburg/umtausch-altfahrerlaubnisexterner Link


Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. Februar 2019 den vorgezogenen, gestaffelten stufenweisen Pflichtumtausch von Führerscheinen beschlossen. https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/pflichtumtausch-von-fuehrerscheinen.htmlexterner Link

Die jeweiligen Fristen finden Sie hier:

I. Führerscheine, die bist einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr Stichtag für Führerscheinumtausch
1953 bis 1958 19. Januar 2022 
1959 bis 1964 19. Januar 2023
1965 bis 1970 19. Januar 2024
1971 oder später 19. Januar 2025

 II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr Stichtag für Führerscheinumtausch
1999 bis 2001 19. Januar 2026 
2002 bis 2004 19. Januar 2027
2005 bis 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 bis 18.01. 2013 19. Januar 2033

Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit.


Was muss ich mitbringen?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild, nicht älter als 6 Monate (Das Bild können Sie auch im Bürgerbüro machen lassen)
  • evtl. eine Karteikartenabschrift, wenn Ihr Führerschein nicht von der Stadt Würzburg ausgestellt wurde (diese können Sie telefonisch bei der Ausstellungsbehörde anfordern) Fordern Sie die Karteikartenabschrift bitte selbst bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde an und lassen Sie diese direkt an uns übersenden (auch per Fax möglich, Fax-Nummer: 0931/37-3850).

Sollten Sie nach dem für Sie maßgeblichen Stichtag noch nicht im Besitz des vorgeschriebenen Führerscheindokuments sein, sind Sie zwar dennoch zum Führen von Kraftfahrzeugen - auch mit dem alten Führerschein - berechtigt. Allerdings droht Ihnen ein Ordnungsgeld in Höhe von 10,00 Euro (ausgesetzt bis 19.07.2022). Im Ausland werden die alten Formate künftig nicht mehr akzeptiert werden.


Was muss ich beachten?

Die Herstellungsdauer Ihres Führerscheins beträgt ca. 2- 3 Wochen.


Was kostet ein Umtausch?

Die Gebühr für einen Umtausch beträgt 31,30 Euro.



>>> zurück