Bürgerbüro

Verlängerungen

 Was muss ich mitbringen?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild, nicht älter als 6 Monate (35 x 45 mm)
  • ein augenärztliches Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes oder eines Betriebs-/Arbeitsmediziners im Original

      Anlage 6 Nr. 2.1 FeV Bescheinigung augenärztliche Untersuch Anlage 6 Nr. 2.1 FeV Bescheinigung augenärztliche Untersuch, 12 KB

     
  • ein Gutachten über körperliche und geistige Eignung im Original; der Vordruck ist hier zum Download erhältlich.
     
    Anlage 5 Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung, 14 KB
  • Wenn Sie die Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE gewerblich nutzen, benötigen Sie zusätzlich eine Grundqualifikation bzw. Weiterbildung.
  • Bei der Verlängerung der Klassen D1, D1E, D oder DE wird zusätzlich noch ab dem 50. Lebensjahr eine medizinisch-psychologische Untersuchung einer amtlich anerkannten Untersuchungsstelle oder ein arbeits-/betriebsmedizinisches Gutachtenim Original benötigt
  • Für die Beantragung oder Verlängerung der Klassen D1, D1E, D oder DE wird ein Führungszeugnis (Belegart OE) benötigt. Dieses können Sie im Bürgerbüro der Stadt Würzburg beantragen, hierfür ist eine zusätzliche Gebühr von 13,00 Euro zu entrichten.
  • Sollte Ihr deutscher Führerschein nicht von der Stadt Würzburg ausgestellt worden sein, so ist zusätzlich eine sog. Karteikartenabschrift notwendig. Diese erhalten Sie von der letzten Fahrerlaubnisbehörde, die den Führerschein ausgestellt hat. Fordern Sie die Karteikartenabschrift bitte selbst bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde an und lassen Sie diese direkt an uns übersenden (auch per Fax möglich, Fax-Nummer: 0931/37-3850).

Wann muss ich meine Fahrerlaubnis verlängern?

Sie müssen Ihre Fahrerlaubnis verlängern, wenn auf der Rückseite Ihres Führerscheins in der Spalte 11 ein Ablaufdatum eingedruckt ist und Sie auch nach dem Datum Fahrzeuge der entsprechenden Klasse führen möchten. Die Verlängerung kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Fahrerlaubnis beantragt werden. Außerdem müssen Sie mit Hauptwohnsitz in der Stadt Würzburg gemeldet sein.


Was muss ich beachten?

Ihr persönliches Erscheinen ist bei Antragstellung erforderlich, da Sie bereits bei Antragstellung Ihre Unterschrift für den Kartenführerschein leisten müssen.


Was kostet eine Verlängerung der oben genannten Klassen?

Eine Verlängerung kostet grundsätzlich 43,90 Euro. Weitere 13,00 Euro fallen für das eventuell benötigte Führungszeugnis an. Lassen Sie sich im Rahmen der Verlängerung die Schlüsselzahl 95 eintragen, sind 28,60 Euro zusätzlich erforderlich.

 Was muss ich mitbringen?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Ihren Führerschein
  • den bisherigen Personenbeförderungsschein
  • ein augenärztliches Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes oder eines Betriebs-/Arbeitsmediziners im Original

Anlage 6 Nr. 2.1 FeV Bescheinigung augenärztliche Untersuch Anlage 6 Nr. 2.1 FeV Bescheinigung augenärztliche Untersuch, 12 KB
  • ein Gutachten über körperliche und geistige Eignung im Original; der Vordruck ist hier zum Download erhältlich.
Anlage 5 Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung Anlage 5 Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung, 14 KB
  • Bei der Verlängerung des Fahrgastscheins wird zusätzlich noch ab dem 60. Lebensjahr eine medizinisch-psychologische Untersuchung einer amtlich anerkannten Untersuchungsstelle oder ein arbeits-/betriebsmedizinisches Gutachten im Original benötigt
  • Für die Beantragung des Fahrgastscheins wird ein Führungszeugnis (Belegart OE) benötigt. Dieses können Sie im Bürgerbüro der Stadt Würzburg beantragen, hierfür ist eine zusätzliche Gebühr von 13,00 Euro zu entrichten.
  • Sollte Ihr letzer Fahrgastschein nicht von der Stadt Würzburg ausgestellt worden sein, so ist zusätzlich eine sog. Karteikartenabschrift notwendig. Diese erhalten Sie von der letzten Fahrerlaubnisbehörde, die den Führerschein ausgestellt hat. Fordern Sie die Karteikartenabschrift bitte selbst bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde an und lassen Sie diese direkt an uns übersenden (auch per Fax möglich, Fax-Nummer: 0931/37-3850).

Was muss ich beachten?

Ihr persönliches Erscheinen ist bei Antragstellung erforderlich.


Was kostet eine Verlängerung des Personenbeförderungsscheines?

Für den Antrag wird eine Gebühr in Höhe von 38,00 Euro erhoben. Das Führungszeugnis kostet zusätzlich 13,00 Euro.


>>> zurück