Bürgerbüro

Gewerbe
Gewerbeanmeldung

Bevor Sie ein Gewerbe starten, brauchen Sie eine Gewerbeanmeldung, in manchen Fällen sogar eine zusätzliche Erlaubnis. Aber beachten Sie bitte, dass nicht alles, "was Geld bringt", ein Gewerbe ist.

Angemeldet werden muss grundsätzlich jede auf Gewinnerzielung und auf Dauer gerichtete selbstständige Tätigkeit, die nach der geltenden Rechtsordnung erlaubt ist, bevor diese aufgenommen wird und sobald der Betriebssitz feststeht. Einige häufige Beispiele für einen Gewerbebetrieb sind:

Einzelhandel bzw. Großhandel mit Lebensmittel, Textilien, Geschenkartikel, Backwaren, Haushaltsgeräte, elektronische Erzeugnisse, Unterhaltungselektronik, Kosmetik, Schreib- und Spielwaren, Möbel, Tabakwaren usw.

  • Promotion
  • EDV-Beratung
  • Schulungen
  • Nachhilfeunterricht
  • Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen
  • Handwerkliche Tätigkeiten
  • Designer
  • Kurierdienst
  • Transporte bis 3,5 t
  • Bürodienstleistungen
  • Catering
  • Druckerzeugnisse
  • Wellnessmassagen und Kosmetikbehandlung

 

Ausgenommen sind die sog. freien Berufe (u.a. Ärzte, Rechtsanwälte, Künstler, Schriftsteller, Wissenschaftler, Journalisten, etc.) sowie die Urproduktion (z.B. Fischerei, Viehzucht, Land- und Forstwirtschaft).

Ob Ihre Tätigkeit zu einem sog. freien Beruf gehört, erfahren Sie im Bürgerbüro.

Erlaubnispflichtige Gewerbe betreiben z.B. Gastwirte, Versteigerer, Makler, Baubetreuer, Bauträger, Pfandleiher, Bewacher, Veranstalter von Spielen und Betreiber von Spielgeräten, etc.

Weitere Erlaubnispflichten ergeben sich unter anderem aus dem Handwerksrecht. Außerdem ist eine Erlaubnis bei Personen- und Güterbeförderung, bei Arbeitnehmerüberlassung, im Waffenhandel und von Fahrschulen zu beantragen.

Wir unterrichten für Sie unter anderem das Finanzamt, die IHK, die Berufsgenossenschaft, die Agentur für Arbeit, das Statistische Landesamt, das Gewerbeaufsichtsamt oder die Handwerkskammer von Ihrer Gewerbeanmeldung.

Information zur steuerlichen Erfassung und zur Registrierung bei ELSTER

Das Bayerische Landesamt für Steuern bietet Existenzgründern eine schnellere Übermittlungsmöglichkeit über das Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung "Elster - Ihr Online-Finanzamt" an. Dazu müssen Sie sich nur bei MEIN ELSTER registrieren.

 

 

Wenn Sie uns vor der Anmeldung kontaktieren, können wir Ihnen mitteilen, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen bzw. ob bei Ihnen ggf. eine zusätzliche Erlaubnis erforderlich ist. Benötigt wird in jedem Fall der Personalausweis oder Reisepass.

Zusätzlich kann ein Führungszeugnis erforderlich sein. Je nach Gewerbeart und anmeldender Person müssen weitere Unterlagen vorgelegt werden. Wir geben Ihnen auch darüber Auskunft, welche Gebühren im Einzelnen für Ihre Gewerbeanmeldung fällig werden.

Für die Gewerbeanmeldung wird grundsätzlich eine Gebühr von 40,00 € erhoben, die sich nach der Rechtsform erhöht.

Darüber hinaus können im Einzelfall noch weitere Gebühren anfallen.

Das Formular und eine Ausweiskopie schicken Sie uns bitte per Post oder per scan an gewerbemeldung@stadt.wuerzburg.de

Gewerbeanmeldung (Online-Service) Gewerbeanmeldung (Online-Service), externer Link

Folgendes PDF-Dokument können Sie für eine Gewerbeanmeldung nutzen:

Gewerbeanmeldung (PDF-Dokument) Gewerbeanmeldung (PDF-Dokument), 91 KB
Gewerbeummeldung

Eine Gewerbeummeldung ist immer dann erforderlich, wenn

  1. der Betriebssitz innerhalb von Würzburg verlegt wird,
  2. der Betriebszweck sich ändert (also z.B. statt Schuhverkauf nun ausschließlich Verkauf von Werkzeug) oder
  3. der Betriebszweck auf andere Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei dem bereits angemeldeten Betrieb nicht geschäftsüblich sind (das ist z.B. dann der Fall, wenn bislang zu diesem Schuhverkauf nun auch Verkauf von Zeitschriften hinzukommt).

     

Die Gewerbeummeldung muss der Betriebsinhaber vornehmen oder eine von ihn bevollmächtigte Person (z.B. Prokurist). Die Vollmacht ist vorzulegen.

Bei jeder Gewerbeart werden andere Unterlagen benötigt. Wenn Sie uns vor der Anmeldung kontaktieren, können wir Ihnen mitteilen, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen bzw. ob bei Ihnen ggf. eine zusätzliche Erlaubnis erforderlich ist. Wir geben Ihnen dann auch darüber Auskunft, welche Gebühr für Ihre Gewerbeanmeldung fällig wird, da Gewerbean-, -um- oder -abmeldungen kostenpflichtig sind.

Gewerbeummeldung (PDF-Dokument) Gewerbeummeldung (PDF-Dokument), 60 KB

Für die Ummeldung des Gewerbes wird eine Gebühr von 30 € erhoben.

Das Formular und eine Ausweiskopie schicken Sie uns bitte per Post oder per scan an gewerbemeldung@stadt.wuerzburg.de

Gewerbeummeldung (Online-Service), externer Link

Folgendes PDF-Dokument können Sie für eine Gewerbeummeldung nutzen:

Gewerbeummeldung (PDF-Dokument), 60 KB
Gewerbeabmeldung

Eine Gewerbeabmeldung ist immer dann erforderlich, wenn die Gewerbeausübung eingestellt wird. Gründe hierfür können Insolvenz, gesundheitliche oder wirtschaftliche Überlegungen, Altersgründe etc. sein.

Eine Gewerbeabmeldung ist auch dann erforderlich, wenn der Betriebssitz in ein anderes Gemeindegebiet verlegt wird.

Die Gewerbeabmeldung muss der Betriebsinhaber selbst vornehmen. In diesem Fall kann er keine andere Person mit der Abmeldung beauftragen, also auch keinen Bevollmächtigten und auch nicht den Prokuristen.

Der Personalausweis bzw. der Reisepass.

Für die Abmeldung eines Gewerbes wird für jede Abmeldung eine Gebühr von 30,00 € erhoben.

Das Formular und eine Ausweiskopie schicken Sie uns bitte per Post oder per scan an gewerbemeldung@stadt.wuerzburg.de

Gewerbeabmeldung (Online-Service) Gewerbeabmeldung (Online-Service), externer Link

Folgendes PDF-Dokument können Sie für eine Gewerbeabmeldung nutzen:

Gewerbeabmeldung (PDF-Dokument), 701 KB
Gewerbezentralregisterauszug

Das Gewerbezentralregister ist nicht zu verwechseln mit dem Gewerberegister. Während das Gewerberegister ein von der Stadt Würzburg geführtes Verzeichnis über die im Stadtgebiet geführten Gewerbe ist, handelt es sich beim Gewerbezentralregister um ein vom Bundesjustizministerium geführtes zentrales Verzeichnis.

Im Bundeszentralregister werden nicht alle im Bundesgebiet ansässigen Gewerbetreibenden erfasst, sondern nur die, die durch bestimmte Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten auffällig geworden sind.

Das sind zum Beispiel

  • Handlungen, die zur Rücknahme von Konzessionen oder zu Gewerbeuntersagungen geführt haben
  • Verzichte auf die Zulassung eines Gewerbes
  • Ordnungswidrigkeiten, die ein Bußgeld in Höhe von mindestens 200 €
  • rechtskräftige strafrechtliche Verurteilungen des Gewerbetreibenden im Zusammenhang mit seinem Gewerbe

Sie können den Antrag nur über Ihr eigenes Gewerbe stellen und müssen den Antrag persönlich stellen.

Der Antragssteller hat seine Identität nachzuweisen. Dies setzt grundsätzlich persönliches Erscheinen bei der den Antrag aufnehmenden Behörde voraus. Der Antragsteller kann sich nicht durch einen Bevollmächtigten, bspw. Rechtsanwalt oder Ehegatten, vertreten lassen.

Bei juristischen Personen hat den Antrag der Prokurist oder der Geschäftsführer zu stellen und die Vertretungsmacht nachzuweisen.

Der Antrag kann über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz oder schriftlich an gewerbemeldung@stadt.wuerzburg.de gestellt werden. Eine persönliche Vorsprache ist ohne Termin an der Information des Bürgerbüros möglich.

Ein Gewerbezentralregisterauszug kostet 13,00 Euro.

Gewerberegisterauskunft

Das Gewerberegister ist ein von der Stadt Würzburg geführtes Verzeichnis über die aktuell und ehemalig im Stadtgebiet gemeldeten Gewerbe.

Eine Auskunft aus dem Gewerberegister kann von einer Behörde, einer Privatperson, juristischen Personen oder einer sonstigen öffentlichen Stelle beantragt werden. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf die Übermittlung der Daten, da das Gewerberegister kein öffentliches Verzeichnis ist, wie beispielsweise das Handelsregister.

Die einfache Auskunft beschränkt sich auf die zentralen Daten des jeweiligen Gewerbes, also auf:

  • den Namen des Gewerbes
  • die Anschrift des Gewerbes
  • die Tätigkeit des Gewerbes

Soll darüber hinaus Auskunft gegeben werden, muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Ein berechtigtes Interesse wäre beispielsweise die Einlösung eines Schuldscheins, ausgestellt auf das entsprechende Gewerbe.

Informationen, die in der erweiterten Gewerberegisterauskunft eingeholt werden können, sind z.B.

  • Handelsregistereintrag
  • Rechtsform
  • An- und Abmeldedatum
  • Niederlassung(en)
  • Name, Privatanschrift des/der Geschäftsführer
  • Frühere Betriebsanschrift, Geschäftsführer, Rechtsform, Firmenname

 

Eine einfache Gewerberegisterauskunft erhalten Sie ohne Nachweis. Für die erweiterte Auskunft aus dem Gewerberegister, müssen Sie das berechtigte Interesse (zum Beispiel einen Vollstreckungstitel) nachweisen. Dazu richten Sie Ihre Anfrage bitte an: gewerbemeldung@stadt.wuerzburg.de.

Für die Erstellung einer Gewerberegisterauskunft wird eine Gebühr von 15,00 Euro erhoben. Bei mehreren Auskünften für jeden weiteren Gewerbebetrieb 7,50 €.

Abdruck Gewerbemeldung

Dabei handelt es sich um eine Kopie Ihrer Gewerbemeldung.

Den Abdruck Ihrer Gewerbemeldung fordern Sie formlos per E-Mail an: gewerbemeldung@stadt.wuerzburg.de

Der Abdruck Ihrer Gewerbemeldung kostet 5,00 Euro.

Bürgerbüro
Rückermainstraße 2
97070 Würzburg
Tel: 09 31/ 37 20 00
Fax: 09 31/ 37 20 29
gewerbemeldung@stadt.wuerzburg.de

Mo, Mi       07:20 - 13:00 Uhr
Di
 
07:20 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Do
 
07:30 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Fr 07:20 - 12:00 Uhr

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